Wen interessierts ob das Fernlicht im Ort an ist? Andere Fahrzeuge werden doch sowieso ausgeblendet.
Die StVO interessierts http://www.fahrtipps.de/verkeh…sgeldkatalog.php?seite=12
Punkt 74
Wen interessierts ob das Fernlicht im Ort an ist? Andere Fahrzeuge werden doch sowieso ausgeblendet.
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Punkt 74
Es könnte aber beim Einfahren in die Ortschaft noch eingeschaltet sein, wenn das System aus irgendwelchen Gründen die Ortschaft nicht als solche erkennt.Das Matrix schaltet sich zwar erst bei >55 km/h ein aber erst bei <30 km/h wieder aus.
Dann sind das aber keine geschlossenen Ortschaften. Das Ortsschild ist in DE gleichbedeutend mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h.Die Verkehrszeichenerkennung blendet nach einem Ortsschild auch immer das 50er Symbol ein.
Grundsätzlich hast Du zwar recht, es gibt aber auch geschlossene Ortschaften in denen man auf manchen Straßen schneller als 50km/h fahren darf.
Das sind in der Regel Querverbindungen im Ort selbst, von der Struktur eher wie eine Umgehungsstraße, trotzdem innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Das beste Beispiel habe ich hier bei uns in Bad Kreuznach.
Dort darf ich auf einer Quertrasse innerhalb der geschlossenen Ortschaft 70km/h fahren.
Österreich
In Österreich gelten im Allgemeinen die folgenden Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Landstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Das Tempo ist allerdings entsprechend den äußeren Verhältnissen (Witterung, Straßenzustand, etc.) anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann durch entsprechende Beschilderung sowohl nach oben als auch nach unten verändert werden. Eine genaue Einteilung der Straßen und der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgt nach dem Straßensystem in Österreich.
Wichtig ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Ortstafeln nicht aufgehoben werden.Fährt man beispielsweise auf einer Freilandstraße und passiert ein Begrenzungsschild auf 70 km/h, dann darf man auch in einer danach kommenden Ortschaft weiterhin 70 km/h fahren, sofern das Beschränkungsschild nicht explizit aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wurde.
Auch am Ortsende bleibt die ursprüngliche Begrenzung vor der Ortschaft auf 70 km/h aufrecht. Erst wenn die Beschränkung aufgehoben wird, sind auf der Freilandstraße wieder 100 km/h erlaubt.
Das ist mal echt gut zu wissen.
Aber ein komisches System ist das schon, oder?
Tante Edit meint:
Wenn ich das hier aber lese, verstehe ich das so, dass innerhalb geschlossener Ortschaften immer maximal 50km/h gefahren werden darf und das wohl ab dem Ortsschild, egal was für ein Schild voraus gegangen ist.
Also wie in Deutschland, wo das Ortschild automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h impliziert ohne noch ein separates Schild haben zu müssen.
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Punkt 74
Ned wirklich. Verordnungen sind auch Auslegungssache. Nr. 74 sagt auch: "[...]durchgehende ausreichende Beleuchtung[...]". Außer in den neuen Tunnels wie z.B. am Mittleren Ring in München kann man wohl in den meisten Käffern nicht von durchgehender Beleuchtung sprechen. In den meisten Orten gibt es zwischen den weit auseinander liegenden Spar-Beleuchtungseinrichtungen Dunkelfelder, die rechtfertigen das Fernlicht. Und für 10 Euro macht sich die/der Grüne keine Arbeit. 10 Euro sind sowieso einfach nur lachhaft.
Österreich
In Österreich gelten im Allgemeinen die folgenden Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Landstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Das Tempo ist allerdings entsprechend den äußeren Verhältnissen (Witterung, Straßenzustand, etc.) anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann durch entsprechende Beschilderung sowohl nach oben als auch nach unten verändert werden. Eine genaue Einteilung der Straßen und der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgt nach dem Straßensystem in Österreich.
Wichtig ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Ortstafeln nicht aufgehoben werden.Fährt man beispielsweise auf einer Freilandstraße und passiert ein Begrenzungsschild auf 70 km/h, dann darf man auch in einer danach kommenden Ortschaft weiterhin 70 km/h fahren, sofern das Beschränkungsschild nicht explizit aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wurde.
Auch am Ortsende bleibt die ursprüngliche Begrenzung vor der Ortschaft auf 70 km/h aufrecht. Erst wenn die Beschränkung aufgehoben wird, sind auf der Freilandstraße wieder 100 km/h erlaubt.
Danke für die Ausführliche Info. Nach fast 20 Jahren bei den Nachbarn fahren lernt man hier auch noch was dazu...
Ned wirklich. Verordnungen sind auch Auslegungssache. Nr. 74 sagt auch: "[...]durchgehende ausreichende Beleuchtung[...]". Außer in den neuen Tunnels wie z.B. am Mittleren Ring in München kann man wohl in den meisten Käffern nicht von durchgehender Beleuchtung sprechen. In den meisten Orten gibt es zwischen den weit auseinander liegenden Spar-Beleuchtungseinrichtungen Dunkelfelder, die rechtfertigen das Fernlicht. Und für 10 Euro macht sich die/der Grüne keine Arbeit. 10 Euro sind sowieso einfach nur lachhaft.
Richtig!
Wer schonmal nachts um 3 zur Frühschicht gefahren ist: in vielen kleineren Ortschaften wird die Straßenbeleuchtung komplett abgeschaltet, selbst an Bundestraßen. Gelegentlich kommt mal ein Zeitungsausträger mit Stirnlampe entgegen, sonst stockfinster. Warum sollte ich dann nicht mit Fernlicht fahren?
Schon kurios, dass in dem Fernsehbeitrag direkt am Anfang der Astra zum Thema Blendung gezeigt wird, obwohl dieser eines der Autos ist, die wenn alles korrekt funktioniert eben nicht blenden... Was die Astra Rückleuchten betrifft, gut wenn man im Dunkeln hinter einem Astra fährt und der Vordermann bremst, mag das auch recht hell sein, aber man kann sich auch anstellen. Bremsleuchten sollen ja gut wahrgenommen werden, also müssen sie auch eine gewisse Helligkeit haben. Das Beispiel des in dem Beitrag oft zu sehenden MB E-Klasse T-Modell ist allerdings ein Fall bei dem schon extrem viel Licht von den Rückleuchten kommt, wenn der Fahrer auf die Bremse tritt. Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Rückleuchten des im Beitrag zu sehenden MB über 80 LEDs beinhalten..
Grundsätzlich gibt es leider immer noch viele Blender, vorwiegend bezogen auf die Scheinwerfer. Bei den Rückleuchten ist mir bisher eher selten ein unangenehm helles Licht aufgefallen, aber ich würde behaupten, dass man die meisten Fahrzeuge mit korrekt funktionierenden Matrix LED Scheinwerfern ausklammern kann. Ich habe mich zumindest noch nie von einem Fahrzeug mit Matrix LED Scheinwerfern, z. B. A6, MB S-Klasse und auch nicht vom Astra mit Matrix LED, den ich auch schon im Rückspiegel hatte, geblendet gefühlt.