Zu Punkt 1. JA, zu Punkt 2. das Problem ist, die Verursacher können nicht bestraft werden, wenn "Aussage gegen Aussage" steht. Also ohne Beweise, keine Anklage.Wenn die Polizei dich direkt anhält oder du geblitzt wirst, ist dies ein Beweismittel gegen dich. Also kannst du auch entsprechend bestraft werden.
Die Dashcam wäre also ein Beweismittel gegen eine Falschaussage des Unfallverursachers (im Ernstfall)
Sobald der Unfallverursacher behauptet der geschädigte habe "nicht geblinkt", "ohne Grund gebremst", "die Spur geschnitten" etc. kann es so laufen, dass der Unfallverursacher "Schuldfrei" aus der Sache raus kommt.
Zumindest bleiben ihm 50% Teilschuld, aber nichts desto trotz hat der, eh schon geschädigte, noch mehr Schaden.
Genau das Ist der Punkt, Aussage gegen Aussage. Ich möchte da auf einen meiner Fälle hinweisen: Wohngebiet, 30er Zone und relativ eng, aber noch so, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander passen. Allerdings in den Kurven (keine Abzweigung) sehr unübersichtlich, da dicht am Straßenrand am Kurveninneneren der Rechtskurve ohne Fußgängerweg mit hohen Hecken bewachsen.
Ich fahre mit etwa 8 bis 10 km/h schon beinahe übervorsichtig um die Kurve (Daten auch aus dem GPS-Sensor der Dashcam). Darauf hin kollidiere ich frontal mit einem Fahrradfahrer, der mal denkt, er könne locker mit 30 bis 40 Sachen auf meiner Fahrbahn, d.h. weit am Kurveninnere die Kurve schneiden. Ausweichen klappt für ihn nicht mehr ganz, da er das Bremsen verbockt. Was mit einem Zweirad passiert, wenn man in der Kurve bremst, wissen ja die meisten. Bevor der Einschlag passiert stehe ich bereits vollständig.
Durch die Erstversorgung und den Abtransport des Kollegen wurde nur das Nötigste ausgetauscht. Die Polizei hatte meine Aussage zu dem Zeitpunktaufgenommen, als er schon unterwegs ins Krankenhaus war. Im Nachhinein behauptete der Radfahrer, dass ich viel zu schnell und unsachgemäß in der Mitte der Fahrbahn unterwegs gewesen sei und ich doch bitteschön auch sein Rennrad zu zahlen hätte sowie Schmerzensgeld etc.. Genau ab diesem Punkt wird es sehr sehr schwierig noch das Gegenteil zu beweisen, da ohne vernünftige Beweissicherung Aussage gegen Aussage steht.
Da hätte man einen Unfallermittler kommen lassen müssen, der vielleicht nochmal das Fahrzeug untersucht, welches aber schnellstmöglich repariert werden musste. Aber nicht mit mir, Dashcam-Sicherung ausgepackt, als Beweismittel bei der Polizei aufnehmen lassen und während der Verhandlung zugesehen, wie seine Augen immer größer wurden. Am Ende wurde mir eine Minimal-Teilschuld von 10% zugesprochen, die einzig und allein von der allgemeinen Betriebsgefahr durch das Führen eines Fahrzeugs ausgeht.
Stellt euch mal vor, sowas passiert und der Gegenüber stirbt dabei noch. Ohne große Beweissicherung/Zeugen ist man als Autofahrer da ziemlich am Sack.