Winterreifen Astra K

  • Hat unser Astra keine Möglichkeit, elektronisch auf das Erreichen einer definierten Geschwindigkeit hinzuweisen?

    Ich wüßte nicht.
    Aber ich bin da ganz entspannt mit meinen H's. Man muß ja nicht immer alles bis ans Limit treiben, gerade mit den 16er Wintertrennscheiben nicht. 200 km/h sind auch genug. Bin eher mal auf das Fahrverhalten im Vergleich zu den 17er Sommerreifen gespannt...

  • Wie sieht das denn aus mit dem Limiter, der doch, wenn ich mich nicht irre, mit im Tempomat integriert ist?


    Kann man den nicht so programmieren, dass er bei der Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen anfängt rumzunörgeln?


    Ich dachte, dass ich das irgendwo in der BA gelesen hatte...

  • Man kann im Bordcomputer, da wo man auch die Einheiten einstellt, eine Tempowarnung einstellen. Dann piept es, wenn man die Geschwindigkeit überschreitet, es regelt aber nicht ab...

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  • Wie sieht das denn aus mit dem Limiter, der doch, wenn ich mich nicht irre, mit im Tempomat integriert ist?


    Kann man den nicht so programmieren, dass er bei der Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen anfängt rumzunörgeln?


    Ich dachte, dass ich das irgendwo in der BA gelesen hatte...

    Stimmt! Habs gerade nachgelesen. Seite 192 ff. Den kann man von 25 km/h bis 200 km/h einstellen. Das könnte helfen!
    Haste gut dran gedacht. Den Speedlimiter hatte ich gar nicht auf dem Schirm...

  • Aber das Gesetz schreibt nunmal vor, dass da ein Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers anzubringen ist, ganz unabhängig davon, ob man den Tempobegrenzer hat oder nicht.


    In den meisten Fällen haben die Winterreifen den Geschwindigkeitsindex knapp über die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Das heißt, das Auto rennt z.B. maximal 190 km/h und die Winterreifen haben den Geschwindigkeitsindex z.B. H, dann sind diese Reifen bis maximal 210 km/h ausgelegt. Dann wäre solche Aufkleber nicht erforderlich.

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  • Aber das Gesetz schreibt nunmal vor, dass da ein Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers anzubringen ist, ganz unabhängig davon, ob man den Tempobegrenzer hat oder nicht.

    Bist Du Dir da ganz sicher?

    Meiner Meinung nach ist auch ein elektronischer Hinweis als Alternative zu dem „wunderhübschen“ Aufkleber zulässig.

    In unserer Fahrzeugflotte in der Firma wird ausschließlich elektronisch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Reifen hingewiesen - ich kann mir bei der schwäbischen Penibilität nicht vorstellen, dass man hier gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

    Grüße,

    Dirk

  • Also braucht mein Astra keinen Aufkleber,da ich ihm ja sagen kann das er mir ab einem bestimmten Tempo, welches ich ja selbst bestimmen kann, einen Hinweis geben tut.


    36/ 5/ 1b. bei dem Link von Opelaner1970

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