Alles anzeigenbeim neuwagenkauf ist es üblich einen unverbindlichen liefertermin anhugeben. Es spielen sehr viele faktoren ein die es kaum möglich machen ein verbindliches lieferdatum zu einem festen zeitpunkt zu nennen. (Lieferschwierigkeiten bei zulieferern, händler verschlampt bestellung, streiks usw.)
Rechtlich sieht es wie folgt aus:
6 wochen nach dem unverbindlichen liefertermin kann man dem händler eine angemessene frist zur nachlieferung setzen.(14 tage). Danach hat man die möglichkeit vom vertrag zurückzutreten.
schadenersatz kann geltend gemacht werden.
Die meißten autos dürften wohl innerhalb dieser frist ausgeliefert werden und somit sind die möglichkeiten den händler unter druck zu setzen sehr gering.
hier hilft wohl nur warten.
Jetzt muss man unterscheiden welchen unverbindlichen Termin gemeint ist. In meinem Fall wurde die KW18 (mein ich) dann wurde der Termin 04.06 genannt und jetzt steht er auf 27.07. Ist die KW ab Bestellung oder der erste genannte genaue Termin?