Reifen- und Felgengrößen Astra K
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Welche Arbeiten kommen denn auf mich zu wenn ich beim meinem ST 225/40/R18 mit dieser Felge fahren will? Reicht da einfaches Radhaus-ziehen aus?
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Die Auflagen sind K1a, K2b und K6j.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.Über K1a und K2b lassen die meisten Prüfer mit sich reden, da es sich hierbei "nur" um Anforderungen zur Radabdeckung handelt.
Bei K6j sehe ich das etwas kritischer, da hier eine Maßnahme zur Freigängigkeit gefordert wird.
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Verstehe ich nicht, ist doch die gleiche Reifendimension, die auch werkseitig verbaut ist. Die ET der Wunschfelge ist mit 35 zwar kleiner, aber die Original 18" mit ET 44 darf ich ohne Nacharbeiten sogar mit 40er Spurverbreiterung (pro Achse) fahren. Das ergibt dann eine ET von 24 und da gibt's keine Probleme.
Wenn Freigänigkeit bzw Abdeckung vom Profil erfüllt sind, steht doch einer Eintragung nichts im Weg oder liege ich da falsch? Evtl hilft eine Rücksprache mit dem TÜV (bevor du die Felgen kaufst oder gar die Karosserie bearbeitest).
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Hallo,
ich hab auf reifenrechner.at mal die Daten der Vergleichsfelgen übereinander gelegt. Deine Wunschräder kommen im Vergleich zu den original BiColour 1,5cm weiter nach außen. Daher mit Sicherheit die Auflagen im Gutachten. Ich habe immer die Erfahrung gemacht, dass es auf den jeweiligen TÜV/Dekra Prüfer ankommt, ob es Probleme gibt oder nicht. am besten vorher nachfragen.
Gruß Haesslet
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Die ET der Wunschfelge ist mit 35 zwar kleiner
und die Wunschfelge ist breiter: 8 Zoll vs. 7 1/2 Zoll.
Verschiedene Auflagen muss man nicht verstehen. Da gibt es oft auch unterschiedliche Auflagen in Gutachten zu maßlich identischen Felgen.
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Autsch, die 8 zoll hatte ich übersehen. Allerdings wäre die Felge immernoch weiter im Radhaus als mit Serie und 20er Spurplatte. Egal, man muß nicht alles verstehen - vor allem bei Gesetzen und Vorschriften ist es mit gesundem Menschenverstand oft nicht weit her
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...Allerdings wäre die Felge immernoch weiter im Radhaus als mit Serie und 20er Spurplatte...
20er Spurplatte bezeiht sich auf was? VA und HA und vor allem pro SEITE oder pro ACHSE? Beim Zafira B OPC gingen an der VA 15 (pro Seite) und HA 25 (pro Seite) und selbst das nur per Einzelabnahme. Es ist manchmal schwierig.
Eine aureichene Radabdeckung zu erreichen ist schon mit bissl Tieferlegung möglich.
Ich hatte bei meinem Astra F schon die Erfahrung dass Borbet T in 7x15 zu breit waren. Ich hätte laut TÜVer damit ein Kind erwischen können. Meine Antwort war: "Wenn ich da ein Kind erwischen kann, wird es definitiv am Rückspiegel sterben". Da wusste er auch nix mehr drauf zu sagen.
Klar, es gibt Auflagen. Die haben ihren Sinn! Aber oft auch Unsinn.
Meine Empfehlung: Frag vorher beim TÜV/Dekra nach ob und wie die eingetragen werden können.
BTW: Ich finde die Felgen sehr schick, könnte ich auch drüber nachdenken
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Ich habe gelesen, daß 20er Spurplatten also 40/Achse sowohl vorne als auch hinten ohne umbauten (umlegen von Blechen o.ä.) eingetragen werden. Da ich selbst (noch) keine habe, kann ich nur vom hören/lesen berichten. Ich habe allerdings mal bei mir (ST) nachgemessen und denke, daß 20/Rad tatsächlich gerade noch gehen müsste (ohne Stress mit der Rennleitung).
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Ich habe gelesen, daß 20er Spurplatten also 40/Achse sowohl vorne als auch hinten ohne umbauten (umlegen von Blechen o.ä.) eingetragen werden. Da ich selbst (noch) keine habe, kann ich nur vom hören/lesen berichten. Ich habe allerdings mal bei mir (ST) nachgemessen und denke, daß 20/Rad tatsächlich gerade noch gehen müsste (ohne Stress mit der Rennleitung).
Ich bin selber ja Astra K Neuling, also kann ich zu dem wenig sagen außen den normalen Statuten. Prinzipiell sind viele Eintragungen möglich. Zur Not Einzelabnahme. Aber trotz lieber vorher nachfragen. Kann ne Menge Ärger und Geld sparen. Ich kann mir bei den Autec nicht vorstellen, dass man große Probleme bekommt. Aber kommt wie gesagt auch oft auf den Prüfer an. Ich sollte mal kein Tüv bekommen, weil an 1 von 3 getönten Scheiben die Nummer nicht lesbar war...