Nimm die von Brink, die kommt einfach dran. Da wird nichts ausgesägt oder die sündhafte teue Klappe von Opel entfällt auch. Die Verriegelung der Klappe geht auch mal gerne verloren und die verdreckt auch, sodass die Schieber schlecht oder gar nicht bewegen kannst wenn du die AHK mal brauchst.
Nachrüstung mit einer Anhängerkupplung für den Sports Tourer
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Danke, aber mit welchem E-Satz? "Top Tronic" oder "Datenbus" - sagt mir leider beides nix
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Ich hab den originalen von Opel genommen, damit kriegt auch der Laie das hin.
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Ich hätte von euch gerne Pro und Contra bzgl. abnehmbare/nichtabnehmbare AHK. Ich hatte am Astra J ST eine starre dran (Optik ist mir vollkommen egal), schützt doch auch beim Parken gegen andere, die nicht einparken können. Hat die starre irgendwelche Nachteile?
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Hat die starre irgendwelche Nachteile?
Schmutzige Hosenbeine und blaue Schienbeine bis man sich daran gewöhnt hat, eventuelle Fehlermeldungen der Pdc
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Hallo. Contra feste AHK.Wenn man selbst mal unachtsam ist und beim rangieren rückwärts in ein anderes Auto reinfährt, ist mit größeren Schäden zu rechnen als wenn man nur mit seiner Heckverkleidung großflächig dagegen stößt. MfG
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Bei einer Abnehmbaren gilt eine quasi Pflicht, sie bei Nichtbenutzung jedes Mal zu demontieren. Womöglich, um unnötig größere Schäden bei anderen zu vermeiden.
Das kann durchaus etwas nervig sein. Blaue Flecken hat eine Starre mir nie bereitet.
Dafür ist der Kugelkopf etwas geschützt bei der Abnehmbaren, ich schleife meine grundsätzlich blank wegen der Antischlingerkupplungen. Und theoretisch kann man sich einen Teil des Gewichts sparen, wenn man sie nicht spazieren fährt.
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Hab auch ne abnehmbare. Dafür nen großes pro. Zeit fürs an und abbauen ist immer, wenn man mal michg unbedingt verschläft. In der Regel ist der anhängerbetrieb aber geplant, und man koordiniert seine Zeit. Daher finde ich ist das kein kriteriumspunkt. Was ein Vorredner als Argument hatte wegen des vermeidbare Schaden, noch ein pro für abnehmbar.
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Bei einer Abnehmbaren gilt eine quasi Pflicht, ...( )
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Es gibt keine in einer gültigen Vorschrift notierte Abnehmpflicht für abnehmbare Anhängerkupplungen. Die StVO führt nichts der Gleichen aus.
Eine Pflicht legt die StVO dem Fahrzeugführer nur derart auf, als das der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeugkennzeichen jederzeit gut zu lesen sind (StVO, § 23). Für den Fall, dass die abnehmbare Anhängerkupplung das Autokennzeichen zum Teil verdeckt, muss sie entfernt werden, sobald der Anhängerbetrieb eingestellt ist.
Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, arbeitet man aber daran, den Paragraphen §30c der StVZO so anzupassen, dass er zukünftig abnehmbare Anhängerkupplungen explizit aufführt. Wann das dann kommt, keine Ahnung.
Und ja, das mit der erhöhten Beschädigungswirkung bei leichten Rämplern stimmt. Von daher ist es ratsam die Kupplung abzunehmen wenn man sie nicht braucht. Aber niemandem kann ein Strick daraus gedreht werden, wenn er es nicht tut.
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Ich hatte ja versucht es zu umschreiben. Es kann durchaus sein, dass diese Vorgabe/Empfehlung aus Richtung der Versicherungen kam - ohne Gesetzesgrundlage. Ich habe es immer beherzigt.
Denn schließlich hätte der entstandene Sachschaden deutlich geringer ausfallen können, wenn der Besitzer der AHK diese bei Nichtbenutzung demontiert hätte.
Nennen wir es, dem Frieden willen nicht quasi Pflicht, sondern eine sehr ernstgemeinte Empfehlung Nebenbei gammelt die Kupplung, besonders im Winter, sonst gern fest.