Damals schrieb mein Anwalt
c) Weiterhin bestehender schwerer Mangel, mit ggf. lebensbedrohlichem Verkehrsrisiko:
Eine ggf. jeweiliger Verkehrssituation nach (z.B. Überholvorgänge, oder beschleunigtes Ausweichen, etc.) notwendige Volllastbeschleunigung des warmen Motors ist nicht möglich, bzw. dann nicht nur für meinen Mandanten, sondern alle Verkehrsteilnehmer lebensbedrohlich, weil der Motor dann plötzlich, insbesondere im Drehzahlbereich 2000- 3000 U/min. unter unberechenbarer Leistung bzw. Leistungsschwankungen "stottert", und daher ein in solchen Verkehrssituationen für den Fahrer notwendigerweise berechenbarer Leistungsaufbau unmöglich ist.
Darüber hinaus kommt es im Rahmen des vorstehenden Phänomens immer wieder zu hörbaren blechernen Geräuschen aus dem Motorraum des Fahrzeugs, was auf einen regelwidrigen Vorgang im Sinne eines entstandenen oder entstehenden (Motor-) Schadens hindeutet.