Mein Einschreiben mit Fristsetzung ist am 06.06 bei unserem FOH eingegangen. Bis jetzt null Kontaktaufnahme durch den FOH.
Bin mal gespannt ob die sich nochmal melden. Mir soll's Recht sein sollen se doch die Frist zur Nachbesserung verstreichen lassen.
mit Anwalt oder nur so?