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Außerdem muss man auch Beweis erbringen, wenn der Mangel schon bei der Auslieferung bestanden hat und nicht erst nach ca. 500 km sagen, das Auto bleibt nicht in der Spur. Dann hat man etwas falsch gemacht....
Hallo opelaner1970,
erst nach einem halben Jahr gilt die von Dir angedeutete Beweislastumkehr, bei der Du dem Händler/ beweisen musst das der Mangel "schon immer"/ab Werk da war!
Bei davor auftretenden Problemen/Defekten ist erst mal davon auszugehen dass sie von Anfang an bestanden.
Wenn da natürlich jetzt total verschrammte Felgen o.ä. sind ist das nat. eine Grundlage für die begründete Rückweisung des Händlers das der Fehler eben genau nicht seit Anfang an besteht, sondern erst irgendwann beim Gebrauch entstanden ist ...
Kommt halt Alles auf die konkrete Einzelfallsituation an.
Gruß Uwe