Hey, ich habe 2 Fragen. Hat der Astra K mit Matrix-LED-Licht nur eine Nebelschlussleuchte auf der linken Seite und keine auf der rechten, oder ist meine rechte defekt? Wenn nein, was ist stattdessen auf der rechten Seite? Warum kann man das Matrix-LED-Licht nicht gleichzeitig mit den Nebelscheinwerfern aktivieren? Ich danke euch schonmal im Voraus [Blockierte Grafik: https://avatars.motor-talk.de/data/smilies/smile.gif] |
2 Fragen zur Beleuchtung
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Ich kann dir zwar deine erste Frage nicht konkret beantworten, aber im Regelfall haben Fahrzeuge nur eine Nebelschlussleuchte.
Fernlicht bei Nebel blendet. Deswegen Nebelschlussleuchte und eigentlich auch Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und dann auch nur maximale Geschwindigkeit von 50 km/h!
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Danke schonmal für deine Antwort. Denke dann wird rechts nichts kaputt sein.
Aber was befindet sich dann an gleicher Stelle auf der rechten Seite?
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Links sitzt der Nebelscheinwerfer, rechts der Rückfahrscheinwerfer.
Den gibt es ja schließlich auch noch.... -
Sitzen die nicht daneben? Der Astra mit LED-Matrix-Licht hat doch zwei Rückfahrscheinwerfer?
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Also 2 Rückfahrscheinwerfer schon, aber wohl nur 1 NSL. Ist mir aufgefallen, als ich im Stand die NSW und die NSL angemacht habe. Wollte mal die "Kirmes-Beleuchtung" in voller Pracht bewundern
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Davon weiß ich nichts, habe ich mich aber auch nie für interessiert.
Du kannst es doch leicht selbst überprüfen, in dem Du Dich hinter Dein Auto stellst und jemand anderes den Rückwärtsgang einlegt. Genauso den Nebelscheinwerfer.
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1 Nebelschlussleuchte ist die beste Variante. 2 Leuchten sehen im Nebel wie Bremslichter aus.
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Der Astra hat zwei Nebelschlussleuchten aber nur die linke hat eine Funktion. Die rechte ist nur eine Attrappe. Bei Linksverkehr wird wohl nur die rechte benützt.
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Deswegen Nebelschlussleuchte und eigentlich auch Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und dann auch nur maximale Geschwindigkeit von 50 km/h!
Nebelscheinwerfer darf man auch schon bei Sichtbehinderungen wie starkem Regen oder Schneefall einsetzen, da diese eben nicht blenden. Die 50/50-Regel gilt aber definitiv bei der Nebelschlussleuchte, was viele Autofahrer leider viel zu häufig vergessen haben. Da darf man dann auf der AB einem bei leichtem Regen mit Sonnenbrille hinterherfahren, weil der Fahrer meint seine NSL zünden zu müssen... :-/