LED-Rückfahrleuchten (Leuchtmittel) nachrüsten

  • Wenn man es unbedingt haben will ohne was zu mit Lastwiderständen, teuren Anschaffungskosten, Umbauten, Rückbauten usw. kann man die Fehlermeldung im Display ja auch einfach immer wegklicken. Dann funktionieren die hellsten und günstigsten LED‘s ja trotzdem. Und der Aufwand liegt im ms-Sekundenbereich :S

    Nicht so ganz:

    Bei den Blinkern hinten blinken diese 3x normal ( mit Meldung im Bordcomputer, den Blinker links/rechts zu prüfen ) und dann blinken sie durchgehend schnell ( als wäre eine Halogen-Birne defekt ).

  • Thema hieß ursprünglich mal „LED-Rückfahrleuchten“. Geht jetzt mittlerweile ja in Richtung alle Leuchten, sorry. Da kann ich leider keine Erfahrungen zu sagen

    Astra K Sports Tourer INNOVATION, EZ: 01/2018, B14XFT (110KW), Start/Stop, kokosnuss braun, Premium Leder Ausstattung, IntelliLux LED Matrix Licht, Navi900 IntelliLink mit 8" Touchscreen, Park&Go, Sitzheizung vo+hi, Sitzkühlung vorne, Schiebdach usw... :thumbup:

  • Kannst du mal ein Foto machen und erklären, wie du diese Lastwiderstände verbaut hast?

    Ich bin kein Techniker und mehr wie die Lampen in die Halterung stecken kann man ja nicht?

    Oder muss man dazu an die Bord-Elektronik bzw. den Kabelbaum gehen?


    Das wäre bei meinem Wagen hinfällig, da es ein Leasing-Wagen ist. Da möchte ich nichts modifizieren etc..

    Da ich gelesen habe, das es ein Leasing Fahrzeug ist, würde ich das ganze nicht machen, da du Kabel durchtrennen musst!

    Astra ST 1.6T 200PS Automatik, Ultimate, Rouge Braun, Bj. 03/18

  • Jegliche Änderung der äußeren Beleuchtung in nicht typzugelassene (also nicht für den K bestimmte) und oder ohne E Prüfzeichen sorgt für ein erlöschen der Betriebserlaubnis, mit allen Folgen! Von kleinem Bußgeld bis zum Verlust der Versicherung über die Unfallschuld selbst bei abgestelltem Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum ist alles dabei. Bei letzterem gab es schon Urteile die argumentierten, ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum abgestellt sein, also kann ich damit auch nicht kollidieren, passiert es doch liegt das Fehlverhalten mehrheitlich beim Halter mit illegalen LED.


    Und das nur für Rücklichter, die ich selbst nicht sehe? Da bin ich raus...

  • Jegliche Änderung der äußeren Beleuchtung in nicht typzugelassene (also nicht für den K bestimmte) und oder ohne E Prüfzeichen sorgt für ein erlöschen der Betriebserlaubnis, mit allen Folgen! Von kleinem Bußgeld bis zum Verlust der Versicherung ...()

    Bis hier hin hast du recht. Aber für den Rest möchte ich gern mal Urteile sehen, die darauf zurückführen, dass ein falsches Leuchtmittel bei einem ausgeschalteten und abgestellten Fahrzeug zur Schuld- bzw. Teilschuldzuweisung geführt hat. Diesen Passus gibt es nur bei abgestellten Fahrzeugen, die aufgrund von Schäden oder nicht genehmigten Umbauten eine potentielle Gefahr für den bewegten und ruhenden Verkehr darstellen. Also ein Unfallfahrzeug am Straßenrand bspw., dass Blech- oder auch Glasschäden hat, die für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen.


    Ich finde es schade, dass diese Geschichte mit den Leuchtmitteln immer so aufgekocht wird und scheinbar maximale Angst vor jeglichen Umsetzungen verbreitet werden soll.

    Fakt ist, Leuchtmittel unterliegen der Zulassung in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Lampen. Also Glühlampe mal eben gegen LED tauschen ist verboten bis eine Typengenehmigung, wie bspw. bei Philips und Osram, vorliegt. Fakt ist auch, dass sollte es aufgrund von vorschriftswidrigen Beleuchtungsanlagen zu einem Unfall kommen kann man Schuld bekommen - ganz oder auch nur Teilweise. Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit. -> Wegen einem Rückfahrscheinwerfer in den man eine LED gepappt hat oder auch einem Blinker der dynamisch ist, wird einem kein Gericht einen Strick drehen wenn man einen Unfall hatte der nicht explizit darauf zurückzuführen ist. Kein Gutachter schaut sich deine Rücklichter an, wenn du vorne jemandem drauf fährst oder dich jemand rammt.

    Meine Alben/Bilder


  • Bis hier hin hast du recht. Aber für den Rest möchte ich gern mal Urteile sehen, die darauf zurückführen, dass ein falsches Leuchtmittel bei einem ausgeschalteten und abgestellten Fahrzeug zur Schuld- bzw. Teilschuldzuweisung geführt hat. Diesen Passus gibt es nur bei abgestellten Fahrzeugen, die aufgrund von Schäden oder nicht genehmigten Umbauten eine potentielle Gefahr für den bewegten und ruhenden Verkehr darstellen. Also ein Unfallfahrzeug am Straßenrand bspw., dass Blech- oder auch Glasschäden hat, die für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen.


    Ich finde es schade, dass diese Geschichte mit den Leuchtmitteln immer so aufgekocht wird und scheinbar maximale Angst vor jeglichen Umsetzungen verbreitet werden soll.

    Fakt ist, Leuchtmittel unterliegen der Zulassung in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Lampen. Also Glühlampe mal eben gegen LED tauschen ist verboten bis eine Typengenehmigung, wie bspw. bei Philips und Osram, vorliegt. Fakt ist auch, dass sollte es aufgrund von vorschriftswidrigen Beleuchtungsanlagen zu einem Unfall kommen kann man Schuld bekommen - ganz oder auch nur Teilweise. Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit. -> Wegen einem Rückfahrscheinwerfer in den man eine LED gepappt hat oder auch einem Blinker der dynamisch ist, wird einem kein Gericht einen Strick drehen wenn man einen Unfall hatte der nicht explizit darauf zurückzuführen ist. Kein Gutachter schaut sich deine Rücklichter an, wenn du vorne jemandem drauf fährst oder dich jemand rammt.

    Fakt ist

    das ich wegen etwas "Lichttuning" niemals meinen Versicherungsschutz riskieren würde.

    egal ob irgendwas Verhältnismäßig ist oder nicht...

    und Unfallgutachter würde ich auch nicht unterschätzen...


    wenn die was finden wollen dann finden die auch was!


    für viele halt ne Bagatelle am Auto was zu verändern

    statt das man sich gleich nen Audi oder Benz holt

    der diese ganzen dynamischen Spielereien serienmäßig hat:saint:


    ich bin selber cool genug

    und muss keinem mit meinem Auto beweisen

    was für ein toller Kerl ich bin...


    um nix anderes gehts doch...

    Astra K Dynamic. 5-Tür 1,4l Turbo RUCKELFREI - Powerrot, 18'' BiColor, LED Matrix,
    WattLink, SolarProtect, Navi900, AGR mit Sitzheizung, OPC Pedalerie,
    Brillenfach rechts :D ergonomisch günstiger :)
    und da ich ein <3 für Mitfahrer hab..Sitzheizung hinten :D


    ***wer :D unbedingt :D was :D sucht...der :D findet :D auch :D was***

  • Das für mich einzig Schöne an der ganzen Diskussion ist, dass ich gelernt habe, was whataboutism ist.


    Aber vielleicht hat noch einer nicht, oder nur ein paar Mal mitgeteilt, dass,... Ja, was eigentlich?

    1.6 cdti 100kw AT ST Dynamic mit 18" BiColor aus 01/17

  • Aber vielleicht hat noch einer nicht, oder nur ein paar Mal mitgeteilt, dass,... Ja, was eigentlich?

    ... daß das thema langsam aber ganz sicher erschöpft ist.

  • Aber vielleicht hat noch einer nicht, oder nur ein paar Mal mitgeteilt, dass,... Ja, was eigentlich?


    ... daß das thema langsam aber ganz sicher erschöpft ist.

    So isses!

  • Ich hatte auch das Rückfahrlicht drin (normale Version). Das habe ich aber gestern zurückgeschickt, weil die Ausleuchtung echt bescheiden war, genau wie die Lichtfarbe. Auf den Bildern sieht es deutlich besser aus als live. Da war die Ausleuchtung diffus und die Lichtfarbe sehr grünlich. Noch dazu brauchen die Rückfahrleuchten einen Zusatzwiderstand, da es sehr primitive LEDs sind, Marke 1,50 auf ebay. Die Blinker habe ich behalten, da sie doch nicht so stark blenden, wie gedacht. Das kam mir im dunklen Hinterhof nur so vor. Der Aufbau ist auch sehr solide als massiver Alu-Klotz ohne Zusatzwiderstand.

    Hallo MTGL ,

    wie hat sich das mit den Blinkern hinten bei Dir über längere Zeit ergeben?
    Sind die LED noch intakt, wie ist die Haltbarkeit? usw...?

    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...