1.4 mit Automatik:13: 75 NUR FÜR FAHRADKUPPLUNGSTRÄGER, KEIN ANHÄNGEBETRIEB ZULÄSSIG

  • Guten Tag,


    also, ich fahre einen 1.4 mit AT6, SportsStourer, BJ 4/2016. In meinem Fahrzeugschein steht bei den Anhängerlasten nur jeweils ein Strich, und unten unter Ziffer 22: 13: 75 NUR FÜR FAHHRADKUPPLUNGSTRÄGER, KEIN ANHÄNGEBETRIEB ZULÄSSIG.
    In meiner Bedienungsanleitung steht folgendes: Motor B14XFT mit Automatik darf nicht als Zugfahrzeug genutzt werden sondern nur für die Montage von Fahrradträgern auf der Anhängerkupplung (sinngemäß).


    Hier im Forum habe ich schon einiges an Diskussion dazu gelesen, aber die eigentliche Frage blieb unbeantwortet:


    Darf mein Wagen jetzt einen Anhänger ziehen oder nicht? Wer mit dieser Motor/Getriebe-Kombination hat das NICHT oder eben DOCH im Fahrzeugschein stehen? Was kann man hier tun?
    Dieser Satz in der Bedienungsanleitung steht nur bei mir drin, bei neueren BD nicht mehr... In den Preislisten stehen unterschiedliche Angaben über Zuglasten, mal 750 Kilo, mal irgendwas mit 1200 Kilo... Aber bei ALLEN Preislisten steht nie drin, dass er gar nichts
    ziehen darf.....


    Gruß, bart

  • Hallo, das war bei den ersten Modelreihe noch so, wurde aber von zeit zu zeit mit immer mehr Gewicht zum ziehen freigegeben. Erst waren es 750Kg und jetzt sind 1420 Kg gebremst.Hab auch einen ST 1.4 automatik aber Bj.12. 2016 und ich darf die 1420Kg gebremst laut Zulassungsschein ziehen.
    Also würde an deiner stelle mal zu deinem FOH fahren und mal nachfragen ob man es umtypesieren kann, sollte eigentlich nicht das Problem sein, da es ja schon komplett freigegeben ist. Hoffe ich konnte weiterhelfen.

  • Also,


    nun kann ich eine Lösung für all diejenigen bieten, die keinen Anhänger laut Fahrzeugpapieren fahren dürfen. Ich habe meinen Opelhändler angeschrieben, bei dem ich den Wagen gekauft habe. Der Einfachheit halber mal einen Teil des Email-Schriftwechsels, natürlich anonymisiert:

    (...) Guten Morgen Herr XXX.

    Lt. einer mündlichen Auskunft gibt es eine Änderung für Ihre Fahrzeugpapiere. Ich habe dieses jetzt angefordert und warte auf eine Antwort. Sobald ich etwas habe, melde ich mich. (...)



    Nach einer Woche kam dann diese Mail an:


    (...) Hallo Herr XXX,


    Ich habe die Mitteilung bekommen, dass Ihr Astra ST ein gebremste Anhängelast von 1400 kg und ungebremst 640 Kg genehmigt bekommt. Für diese Eintragung muss das Typenschild geändert werden, dieses habe ich schon bei Opel beantragt. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, schicke ich diese an Sie weiter. Es ist Ihnen dann überlassen, ob Sie die Änderung vornehmen oder nicht.


    Mit freundlichen Grüßen (...)



    Ich habe dann gefragt, was es mit dem Typenschild auf sich hat, und bekam schlussendlich diese Antwort:


    (...) Hallo Herr XXX,
    Das Typenschild ist nur geklebt, das ist kein Problem. Soweit Sie eine AHK anbauen lassen und diese auch mit Anhänger nutzen muss dieses auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Es handelt sich hier um eine Änderung des Zuggesamtgewichts, dieses muss in den Papieren und entsprechend die Daten am Typenschild eingetragen sein.
    Mit freundlichen Grüßen (...)


    So, ich denke damit ist alles gesagt. Ich warte jetzt die Post ab und dann steht einer AHK nichts mehr im Wege.


    Gruß, bart