Um Teile die in der Anschlussgarantie aufgeführt werden mache ich mir keine Gedanken, nur um Teile die dort nicht aufgeführt sind . . .
Wie lange man da wohl braucht, bis man zuende gedacht hat...
Um Teile die in der Anschlussgarantie aufgeführt werden mache ich mir keine Gedanken, nur um Teile die dort nicht aufgeführt sind . . .
Wie lange man da wohl braucht, bis man zuende gedacht hat...
@Klacks Habe ich das richtig verstanden, du sollst 2600€für dne Wechsel von einem Scheinwerfer bezahlen?
Nein Opel gibt vor bei diesem Fehler beide Scheinwerfer zu tauschen aufgrund von Farbunterschieden in der Lichtfarbe der eine grün der andre anders ect...
Häää?
Die müssen sich bzgl. der Unterschiede innerhalb vorgegebener Toleranzbereiche bewegen. Und dann ist es wieder egal. Es gibt vieles was nicht 100% gleich ist.
Wenn links ein Steinschlagschaden wäre müssten auch beide getauscht werden?
Da würde ich die Jungs mal fragen ob die noch richtig ticken. Auch bei einer Vorgabe durch den Hersteller würde ich die ( OPEL ) mal fragen ob sie noch richtig ticken.
Nein Opel gibt vor bei diesem Fehler beide Scheinwerfer zu tauschen aufgrund von Farbunterschieden in der Lichtfarbe der eine grün der andre anders ect...
Hallo,
also ich habe ja -auch bei einem FOH- nur den Rechten gewechselt bekommen.
Was man sieht ist dass die Umrisse der Matrixlichter etwas schärfer/härter sind (da gab es ja mal einen Thread bzgl. komischer Verformung von Reflektoren, was ich aber bei mir nicht erkennen kann), aber keine farblichen/farbtemperaturlichen Unterschiede.
Gruß
Uwe
Nein Opel gibt vor bei diesem Fehler beide Scheinwerfer zu tauschen aufgrund von Farbunterschieden in der Lichtfarbe der eine grün der andre anders ect...
Wenn du das 100% selbst bezahlen sollst, dann würde ich auch entscheiden, was ich wechseln lasse. Wenn die nicht mit machen, gehe ich zu einem weiteren FOH. Wenn es dort ähnlich aussieht zu einer freien Werkstatt. Alternativ soll dir Opel den einen zusätzlich getauschten Scheinwerfer rückvergüten.
Für mich klingt das alles sehr ominös
Es kann unter umständen aber eine Vorschrift für die StVo sein?!
Dann ist es eben eine Verpflichtung beide zu tauschen.
Es kann unter umständen aber eine Vorschrift für die StVo sein?!
Dann ist es eben eine Verpflichtung beide zu tauschen.
Hallo,
würde im Umkehrschluß dann aber heißen, dass viele FOHs bisher fälschlich nur einen getauscht hätten ...
Selbst bei Xenon Brennern gab es das ja nicht ... glaube da nicht dran, da will jemand gut verdienen ...
Die STVO regel das ja in §50: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Gruß Uwe
Stimmt, XENON wurde teilweise sogar nur einzelne Komponenten getauscht.
Die Linse und das Glas blieben gleich, der Brenner wurde ersetzt.
Aber genau kenne ich mich da auch nicht aus.
Egal wie, es ist extrem ärgerlich!
Vor allem so kurz nach der Garantie, und dazu ist es viel Geld!
Ich muss trotzdem bei mir mal in den Unterlagen schauen, ob hier bei dem 1. Jahr Garantie Verlängerung die Scheinwerfer ausgeschlossen sind.
Ich denke nämlich, die sind da mit dabei.
Hatte ja vor ca. über ner Woche n Update bekommen. Problem war ja, dass trotz nicht beschlagener Frontkamera der Gegen - und vorausfahrende Verkehr nicht mehr ausgeblendet wurden. Das Update hat null Verbesserung gebracht, so dass ich morgen wieder n Termin gemacht habe. Gibt es in der Runde jemanden, der dieselbe Problematik hat ?