Ok, Konsenz ist wohl, dass Du kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug hast, obwohl es nicht Deine Schuld ist, dass die Tür an-/durchgerostet ist und es als Grantiefall zu sehen ist.
Die Konsequenz für mich wäre, wenn sich der FOH quer stellt, ihm genau einmal durch die Blume mitzuteilen, dass ich mir eine andere Werkstatt und einen anderen FOH suche, sollte ich kein kostenfreies Ersatzfahrzeug erhalten und wenn er sich dann immer noch quer stellt, genau das auch zu tun.
In solch einem Fall hat man zwar keinen rechtlichen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, aber mal ehrlich, wenn es nicht meine Schuld ist, dass mein Auto in die Werkstatt muss, erwarte ich ein kostenfreies Ersatzfahrzeug.
Erhalte ich das nicht wechsle ich die Werkstatt und kaufe mir mein nächstes Fahrzeug halt nicht mehr bei meinem (dann alten) FOH sondern bei meinem neuen FOH.
So einfach ist das.
Verstehe dich da gut, hätte aber die Befürchtung, dass du bei einem anderen FOH auch nicht glücklicher wirst, was die Leihwagenkosten betrifft.
Warum soll dir ein FOH etwas schenken, wenn du zum ersten Mal zu ihm kommst und das gleich mit einem Garantiefall und ohne das Auto bei ihm gekauft zu haben? Er könnte ja befürchten, dass du nach dieser Aktion wieder zu deinem alten FOH gehst, weil der vielleicht näher liegt.