Hier ist es auch ganz gut beschrieben:
Bremsscheibe verschlissen » Anzeichen & Werkstatt-Termine
das kann man schon so definieren: wenn die Mindestdicke noch nicht erreicht ist, darf ich noch neue Beläge verbauen und die Scheibe damit bis zum Erreichen der Mindestdicke fahren. Dann hab ich eben noch viel Restbelag übrig, wenn ich die Scheibe endgültig wechseln muss.
Unterschreiten darf/soll man die Mindestdicke also nie.
So hätte ich die Quellen interpretiert.