Das stimmt schon.
Die Frage ist dann aber, ob eine Beschädigung auch unter die Garantie fällt.
Opel schreibt auf ihrer Webseite zum Thema 2-jähriger Sachmängelhaftung:
Gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller
Zur Neuwagengarantie:
Freiwillige Leistung der Adam Opel GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt
Und im Flyer zur Anschlußgarantie (ebenfalls von der Opel-Webseite) ist nichts als inklusive aufgeführt, was mit Licht zu tun hat.
Aber gehen wir mal davon aus, dass solche Probleme recht selten sind. Was ich jedoch als Lobenswert erachten würde, wäre, wenn man die Scheiben der Scheinwerfer separat austauschen könnte. Hier hat man aufgrund der exponierten Lage ja schnell mal Steinschlagschäden, zudem wird das Material ja auch durch Umwelteinflüsse mit der Zeit auch mal blind.