Hallo
Ich habe einen Opel Astra K 1.4 Sports Tourer Turbo mit nachträglich angebauter AHK.
Typ: bosal 040811
Welchen Einachsanhänger ungebremst darf ich damit maximal ziehen?
Stützlast AHK 75 kg, Gewicht AHK + Ladung 2100 kg?
Hallo
Ich habe einen Opel Astra K 1.4 Sports Tourer Turbo mit nachträglich angebauter AHK.
Typ: bosal 040811
Welchen Einachsanhänger ungebremst darf ich damit maximal ziehen?
Stützlast AHK 75 kg, Gewicht AHK + Ladung 2100 kg?
max 700 kg
Arkis
Ich könnte es meinen, dass sie es geändert haben oder nicht?
Hallo,
ungebremst maximal 750 kg.
Gebremst, bei max. 12% Steigung, darf der 1,4 Liter Turbo mit 150 PS und Schaltgetriebe bei werkseitig verbauter AHK, maximal 1.400 kg.
Grüße,
Dirk
Ich hab die AHK ab Werk und hab 620 kg ungebremst und 1450kg gebremst in der Zulassung stehen.
1.4Turbo 125 PS mit S/S
Es ist ein Automatik, macht das einen Unterschied?
In meiner Zulassung stand ohne angebaute AHK eine AHK drin, aber mit Eintrag nur für Fahrradträger, nicht für Anhänger!?
Die AHK wurde durch ein Autohaus angebaut, es erfolgte keine Eintragung in der Zulassung da dies nicht mehr nötig sei.
Kann ich nun an die oben genannte AHK z.B. so einen Anhänger dranhängen...?
Kastenmaß innen : 205 x109 x 30 cm
Zul. Gesamtgewicht kg : 750
Zuladung kg : 630
Bereifung in Zoll : 13
Hab auch Automatik.150 PS
Da steht, zulässige maximale Anhängelast:
Zentralachsanhänger:1420kg
ungebremster Anhänger:640kg
Ergo,ungebremst sind 750kg nicht zulässig
Ok, vielen Dank.
Werde mich mal nach passenden Modellen mit guten PLV umsehen.
Ich bin neulich mit ungebremsten Mottoradanhänger gefahren.
Anhänger 150kg
Moped 1 220kg
Moped 2 250kg 620kg gesamt
Lustig ist das nicht, Bergab 15% Gefälle schiebt er mächtig an.
Bergauf ist auch echt Langsam.
Möchte gar nicht 750kg ausprobieren.
Ich glaube ich dreh ab -
Mal der Reihe nach...
Ich habe mir das Auto gebraucht bei einem Toyota Händler in Dinslaken gekauft, Bedingung war, ich brauche eine AHK für Anhänger - Betrieb.
Diese wurde durch das AH vor dem Kauf angebaut.
Ich wurde beim Blättern in der Zulassung stutzig, da dort unter Punkt 22 steht:
"13:75 NUR FÜR FAHRRAD-KUPPLUNGSTRÄGER, KEIN ANHÄNGERBETRIEB ZULÄSSIG"
Auf Anfrage teilte mir das AH mit, es sei nicht mehr nötig, dass die AHK im Fahrzeugschein eingetragen wird, es reiche aus die BE der AHK mitzuführen.
Ehe ich nun einen Anhänger kaufe, wollte ich genaue Aussagen.
Also einen Kfz-Prüfingeneur vom TÜV Süd angerufen, laut dessen Aussage ist dieses Fahrzeug mit der Nummer zu 2.2 "BHV000525", in der Zulassungsbescheinigung Teil I, NICHT für Anhängerbetrieb zugelassen, sondern darf nur einen Fahrradträger tragen - so wie es auch in der Zulassung steht.
Der Kundenservice von Opel hat keine Ahnung von technischen Details, ich solle einen Termin bei einem Opel Händler bzw. dessen Werkstatt machen....
Weitere Auskunft, die Opel - Werkstatt könne sich an eine Homologionsabteilung (wird das so geschrieben?) wenden, die könnten dann kostenpflichtig prüfen ob Anhängerbetrieb freigegeben werden kann...
Das gibt es wohl nur bei Opel