• Frag am besten beim FOH nach.


    Vielleicht haben die Jungs in Rüsselsheim den Schwachsinn irgendwann erkannt und verbauen nur noch 1 Lenkgetriebe.


    Bei mir wusste noch nicht mal der FOH dass es diese Beschränkung überhaupt gibt wobei ich ihm das gar nicht mal vorwerfe. Sowas ist unfassbar blöd.

  • Fahre morgen mit der Bereifung zum Tüv . Entweder gibts ne Abnahme oder nicht. Falls nicht mach ich die Bereifung auf meinen anderen K mit Lenkeinschlagbegrenzung

    Astra ST Innovation 1.6 CDTI 136 PS S/S , Farbe platin anthrazit (geändert aufgrund fehlender Farbe bei Opel auf Diamantblau) LED , AHK bestellt am 28.04 , erst genannter Liefertermin 38.kw , Auslieferung 28.09

  • Ist nen Teilegutachten. Wie gesagt alle Auflagen erfüllt. Meiner Meinung nach müsste dann wenns nicht gehen sollte im Teilegutachten drin stehen Fahrzeuge ohne Lenkeinschlagbegrenzer ausgeschlossen bzw das die ne extra Auflage bekommen.Naja mal sehen was der Tüv sagt.

    Astra ST Innovation 1.6 CDTI 136 PS S/S , Farbe platin anthrazit (geändert aufgrund fehlender Farbe bei Opel auf Diamantblau) LED , AHK bestellt am 28.04 , erst genannter Liefertermin 38.kw , Auslieferung 28.09

  • Ja so denke ich auch aber hier schreiben ja einige das die Fahrzeuge die keine Lenkeinschlagbegrenzung haben generell niemals andere bzw grössere Reifen und Felgengrößen haben dürfen als die in der COC eingetragenen 205 55 r16.

    Astra ST Innovation 1.6 CDTI 136 PS S/S , Farbe platin anthrazit (geändert aufgrund fehlender Farbe bei Opel auf Diamantblau) LED , AHK bestellt am 28.04 , erst genannter Liefertermin 38.kw , Auslieferung 28.09

    Einmal editiert, zuletzt von brezly99 ()

  • Du könntest die Räder einfach montieren und das Lenkrad ganz einschlagen. Schleift nix, dann wirst du auch beim TÜV keine Probleme kriegen. Wenn es aber schleift, würde ich mir die Fahrt dahin sparen, denn dort wird auch eine Probefahrt gemacht und das bei einer recht hohen Kurvengeschwindigkeit. Außerdem bedenke bitte die eigene Sicherheit

  • Also schleifen tut da nix bei vollem Einschlag hätte mich auch gewundert sonst hätten da ja irgendwelche Auflagen im Teilegutachten stehen müssen.

    Astra ST Innovation 1.6 CDTI 136 PS S/S , Farbe platin anthrazit (geändert aufgrund fehlender Farbe bei Opel auf Diamantblau) LED , AHK bestellt am 28.04 , erst genannter Liefertermin 38.kw , Auslieferung 28.09

    Einmal editiert, zuletzt von brezly99 ()

  • Zubehörfelgen haben meist eine geringere Einpresstiefe als originale Felgen.


    Dadurch stehen sie weiter nach außen und es ist nach innen mehr Platz. Dadurch kann es durchaus sein, dass man den Lenkeinschlagbergrenzer nicht braucht.


    Wenn im Gutachten der Felge keiner gefordert ist und auch nichts schleift bei vollem Lenkeinschlag, sollte einer Eintragung nichts im Wege stehen, wenn alle anderen Auflagen erfüllt sind.