Blechschaden

  • Irgendwie hab ich kein Glück mit dem Astra 5 Monate hab ich ihn nun und jetzt den ersten Unfallschaden. Beim vorbeifahren an Parkenden Autos fuhr plötzlich einer aus der Parklücke habs nur noch im Rückspiegel gesehen. Und nein bin nicht 50 gefahren sondern recht langsam. Mal sehen ob die das wieder ordentlich hinbekommen und ob die Hinterachse was abbekommen hat. Was man auf den Fotos nicht sieht ist das der falz hinter der Tür auch verbogen ist wenn auch nur leicht.
    Interessant war auch das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung wo gleich von gutachten abgeraten wurde und wahrscheinlich halb halb gemacht wird.
    Alles wurde von der Polizei aufgenommen der Gegner wird wohl eine Ordnungswiedrigkeits Anzeige bekommen ist das schon so was wie ein Schuldzuspruch?


    Was habt ihr in solchen fällen für Erfahrungen gemacht wie sollte ich mich verhalten was tun oder lassen.

  • Informiere deinen Rechtsschutz. Ich würde mit der gegnerische Versicherung nur über den Rechtsschutz kommunizieren.

  • Hallo @warener.


    Beileid dazu.


    Ich habe auch einen solchen Fall aktuell laufen. (Bericht hierzu in meinem Thread).


    Die Polizei macht keinerlei Schuldzusprüche mehr. Auch eine Anzeige ist in diesem Fall keine genaue Aussage.
    Einen Gutachter würde ich so oder so einschalten. Denn dieser beziffert auch einen Wertverlust, denn dein Auto ist ab jetzt ein UNFALLFAHRZEUG!


    Zudem kann der Schaden schnell in die Höhe gehen.
    Ich brauchte zwei neue Türen und vorn/hinten wurde bei lackiert. Gesamt 4500€.


    Die Reglung 50/50 ist von den Versicherungen normal. Außer der Gegner gesteht die Tat am besten schriftlich!
    Sobald der Gegner aussagt/behauptet, dass du ihm z. B. ein Signal zum rausfahren gegeben hast, ist es eig. schon gelaufen.
    Aussage gegen Aussage.


    Ich will dir keine schlechte Laune verursachen, die habe ich selbst genug.
    Aber in der heutigen Zeit bist du als Opfer, am Ende auch noch der der bezahlen muss. Und sei es nur einen Teil.


    Am besten direkt einen Anwalt kontaktieren, in der heutigen Zeit geht es gar nicht mehr ohne!

  • Da es ein Treffer an der HA ist , würde ich schon vermuten, dass die Schuldfrage recht klar ist. So kann er ja nur Dir reingefahren sein als Du schon fast vorbei warst.
    Aber um den Ärger mit der Versicherung kommst Du anscheinend dennoch nicht rum :thumbdown:

  • Mit der Rechtsschutz ist es sonne Sache bei 250€ Selbstbeteiligung.
    Den Gutachter hat sie auch deshalb nicht empfohlen weil die kosten wenn tatsächlich 50/50 raus kommt aufgeteilt werden und nicht von der Versicherung getragen werden ich weiss nicht ob das stimmt.
    Das der Wertverlust mit eingerechnet wird aufgrund der Schadenshöhe/Reparaturkosten auch ohne Gutachter davon bin ich eigentlich ausgegangen.


    Zur Schuld kann ich natürlich nicht sagen wer nun schuld hat aber mehr als langsam fahren und gerade aus kann ich auch nicht wie gesagt ich hab es nur noch aus dem Augenwinkel im Rückspiegel gesehen (weil sein Auto Silber ist und dadurch sehr hell) wie er relativ schnell aus seiner Lücke kam. Und bei der stelle gibt es ja eigentlich nur die Möglichkeit das ich da mit 50 lang gefahren bin was nicht geht da es direck nach einer 90 grad kurve ist oder er woanders hingeguckt hat. Ohne das werten zu wollen Merkte man schon das er seinem alter entsprechend nicht mehr wirklich der schnellste ist.

  • Wer auffährt ist Schuld. Ich würde der gegenerischen Versicherung die Rechnung zur baldigen Begleichung (oder einen Kostenvoranschlag) schicken. Auf so was wie halbe/halbe würde ich mich bei so einem klaren Fall nicht einlassen. Ggf. einen klar - freundlich aber bestimmt formulierten Brief schreiben (oder schreiben lassen). So was habe ich bisher immer ohne Anwalt / Rechtsschutz geregelt bekommen. Macht mir aber auch Spass geschliffen(niemals mit Wut im Bauch) zu formulieren.
    Ist doch fast so sicher wie bei einem Heckschaden.

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  • Mein Rat an dich wäre: Nimm dir einen Anwalt, wenn du über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügst, weil es geht in den meisten Fällen NIE reibungslos ab. Wer dir den Gutachter abspricht, kann echt nicht dicht sein. Denn es geht ja alleine um dein gutes Recht, da die gegnerische Versicherung alles dran setzen würde, jeden Cent zu sparen.


    Wer hier Schuld hat, spielt erstmal die untergeordnete Rolle. Es ist auf jeden Fall ein Schaden entstanden, der nun zu beseitigen gilt. Es stellt sich also die Frage, in welcher Höhe die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen möchte. Das kann am besten ein Anwalt machen, indem er deine Interessen vertritt.


    Alles Gute für dich!

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  • So wie ich das auf den Fotos sehe ist ja ohnehin die Tür und dahinter quasi der Kotflügel, oder wie sagt man da dazu,
    beschädigt.
    Gehört meiner Meinung nach auch alles lackiert, das wird ohnehin einige Euros ausmachen.


    Mit der Teilschuld ist das so eine Sache, als normal denkender Mensch könnte man davon ausgehen er ist Dir reingefahren, also ist der schuld.
    Heutzutage wird alles gedreht und die normalsten Sachen sehen auf einmal ganz anders aus.


    Ich würd wenn vorhanden die Rechtschutzversicherung einsetzen, egal ob Selbstbehalt oder nicht.

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  • Danke für die vielen hinweise.
    Wäre es den ein Fehler erst mal abzuwarten was die Versicherung dazu meint wer schuld hat und für den Fall das sie auf Schadensteilung oder vielleicht sogar mir die schuld zuschiebt erst den Anwalt einzuschalten.