Blechschaden

  • Das ist natürlich sehr erfreulich.
    Glückwunsch.


    Es gibt eig. nur 5 Dinge die eine Versicherung tragen muss.


    1. Schaden Werkstatt+Gutachter
    2. Wertminderung
    3. Nutzungsausfallkosten (entweder Bar oder in Form eines Leihwagen
    4. Schmerzensgeld bei Körperverletzung.
    5. Anwalt


    Du hast also nichts mehr, denn gerade Schmerzensgeld ist bei solchen Unfällen eher selten.


    Ich würde dies akzeptieren und gut.
    Solltest du nicht auf ein Auto angewiesen sein, so kannst du auf einen Leihwagen verzichten und nimmst dafür das Geld so.

  • Nicht das das hier so ankommt als wenn ich dadurch Profit machen will im gegen teil ich möchte das das Ding in einen Ordentlichen zustand zurückversetzt wird mehr nicht. Aber so pauschalen für Telefon und Schreibkrams 20-30€ sind denke ich angemessen (und auch einforderungsfähig) schließlich kostet mich der ganze Vorgang auch viel zeit selbst wenn ich diese nicht geltend machen kann.


    Das Ausbeulen und ziehen soll im übrigen günstiger sein als das auftrennen aber da verlasse ich mich dann auf die Werkstatt.

  • Ja, nur sind 20-30 Euro bei einem Schaden über 4 Tsd. Peanuts. :D

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  • Nicht das das hier so ankommt als wenn ich dadurch Profit machen will im gegen teil ich möchte das das Ding in einen Ordentlichen zustand zurückversetzt wird mehr nicht. Aber so pauschalen für Telefon und Schreibkrams 20-30€ sind denke ich angemessen (und auch einforderungsfähig) schließlich kostet mich der ganze Vorgang auch viel zeit selbst wenn ich diese nicht geltend machen kann.


    Das Ausbeulen und ziehen soll im übrigen günstiger sein als das auftrennen aber da verlasse ich mich dann auf die Werkstatt.

    Das habe ich meine Anwältin ebenfalls schon gefragt ob ich hier eine "Entschädigung" erhalte.


    Jedoch gibt es hier für den geschädigten leider keine Chance.
    Das zieht leider ein solcher Unfall mit sich.


    Ist eine Schande aber solange es keinen Rechtsspruch für solche Ersatzzahlungen gibt wird hier keine Versicherung etwas bezahlen.
    Du bekommst nur etwas für Fahrten zu Ärzten wenn man verletzt ist/war. Aber auch diese nur in einem gewissen Rahmen.

  • ist doch alles gut ausgegangen. Der Nachgeschmack blebt immer - klar. Aber so ist das halt.
    Auf die 20-30 Euro würde ich nicht pochen. Die Versicherung hat das gut gelöst. Da muss man nicht mehr nachkobern, sondern die Kirche im Dorf lassen.

    _____________________________
    Bodo

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  • Die Wertminderung ergibt sich aus dem Schaden am Seitenteil. Bei Anbauteilen gibt es keine.


    Du must sie hinterher separat bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Am besten schickst du eine Kopie des Gutachtens nochmals mit und verweist auf die Höhe der darin beschriebenen Minderung.

  • Erklär mal 20 bis 30 Euro Telefonkosten bei den heutzutage üblichen Flatrates...
    Und Porto für ein paar Briefe...?


    Belass es dabei! Ist ein gutes Entgegenkommen ohne Zickerei der Versicherung.

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  • Bei den Pauschalbetrag für Telefonkosten handelt es sich nicht nur um die reinen Kosten eines telefonates sondern auch um den Zeitaufwand . Aber einfach höflich bei der gegnerischen Versicherung nachfragen ( und nicht mit Anwalt drohen ) . Das war ja nur ein Tipp .
    Genau so wenn er den Schaden nicht reparieren lassen wollte und das Geld nehmen würde . Dann zieht die Versicherung ja immer Geld von den Reperaturkosten / Gutachten ab . Wenn er dann einen neuen bzw. anderen Wagen kaufen würde zahlt die Versicherung auch die MwSt des Schadens . Das machen die aber nicht freiwillig sondern nur auf Hinweis . Auch Versicherungen sind Gewinnoptimiert und keine Sozialstellen .

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