Deine Versicherung hat ja auch ein Eigeninteresse, den Schaden vom Gegner regulieren zu lassen. Denke die werden, aufgrund der Bilder und deiner Schilderung , die gegnerische Versicherung auffordern, den Schaden in vollem Umfang zu übernehmen.
Blechschaden
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Interessant war auch das Gespräch mit der gegnerischen Versicherung wo gleich von gutachten abgeraten wurde und wahrscheinlich halb halb gemacht wird.
Die wollen wahrscheinlich damit erreichen,dass sie ihren eigenen Gutachter beauftragen können.ICH würde mich darauf nicht einlassen.Man hat das Recht auf einen eigenen vereidigten Sachverständigen,der auch voll von der gegenerischen Versicherung bezahlt werden muss,wenn die Schuld zu 100% beim Unfallgegener liegt.
Nimm dir einen Rechtanwalt,wenn die dir schon so komisch kommen.
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Ich würde mich nicht auf die eigene Versicherung verlassen wollen. Kann natürlich auch leichter Reden, da ich bewusst für sowas keinen Selbstbehalt abgescglossen habe. Ich würde auch nicht später erst den Anwalt einschalten um gleich im Vorneherein auszuschließen das irgendetwas falsch formuliert wird oder Fristen versäumt werden. Hatte vor Jahrzehnten einen eineindeutig Unfall bei dem ich dachte das ja alles klar ist. Da ist mir aber die gegnerische Versicherung relativ schnell blöd gekommen. Über den Anwalt lief es dann merkwürdigerweise ganz fluffig...
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Ich würde in jedem Fall erst die Haarbürste rausholen.
Damit würde ich mich dann erst mal auf Krawall bürsten und volle Kanne gegen alles halten. Großes Zeter und Mordio. Schon mal rein präventiv. Nichts abwarten.
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Ich kann dir auch nur zum Rechtsanwalt raten. Anderst kommt man heute kaum noch durch. Die Mitschuldversucht man dir wegen § 1 StVo zu geben.(Jeder hat jederzeit so zu fahren das er keinen anderen behindert, schädigt und und und.) Der wird sehr weit ausgelegt und die Versicherungen profitieren davon da zum einen die Schäden geteilt werden und so beide Versicherer im neuen Jahr höher eingestuft werden. Ein Anwalt ist da einfach fit auf dem Gebiet und hilft dir das bestmögliche Ergebnis herauszuholen.
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Mein Beileid
Mit Anwälten ist das so eine Sachen, es dauer länger bis du dein Geld hast.
Früher hatte ich auch zwei Unfälle, unschuldig, gehabt.
Der eine fuhr gerade aus mit roten Apel, während ich linksabbiegte. Ich hatte Ample-grünes Pfeil (also kein Schildchen). Der Rentner meine er hatte Grün gehabt, aber zum Glück hatte ich 3 Zeugen, die anhielten. War mein erster Unfall und da habe ich Rechtsanwalt genommen und selbst einen Gutachter. Es hat schon genauert bis ich Geld von der Versicherung bekam. Und das Geld kam in zwei Hälften an. Den Gutachter hat die gegn. Versicherung bezahlt, logisch. War ein wirtschaftlicher Totalschaden...
Der zweite Unfall. Ich stand an einer ampellosen Kreuzung, wo ich die Vorfahrt gewähren musste. Und da fuhr mir einer hinten rein. Auch wirtschaftlicher Totalschaden, Karrossiere an einer Stelle gerissen, Kofferraumtür eingeklemmt usw usw. <- und diesen Fall habe ich ohne Anwalt gemacht. Leider gab es keine Zeugen, aber es war ja seine Schuld. Er hat auch nicht bestritten. Und so habe ich den Vorfall der gegnerische Versicherung erläutert und habe aufgelistte was mir alles zusteht. Den Gutachter haben die auch übernommen. Und siehe da, das Geld war schneller auf meinem Konto.
folgendes habe ich geschrieben, 3 Briefe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, kam es am 04.05.2012 zu einem Schadensfall. An diesem Tag war .......... zum Zeitpunkt des Geschehens Fahrzeugführer. Am gleichen Tag wurde durch uns ein Gutachter bestellt und das Fahrzeug wurde vom Gutachter noch am selben Tag untersucht.
Sicher hat der Gutachter Ihnen schon alle notwendigen Unterlagen, wie Gutachten und Rechnung, die Sie zu begleichen haben, Ihnen zu kommen lassen.
Dem Gutachten zufolge hat das Fahrzeug einen Totalschaden, da der Wiederbeschaffungswert bei 4.200 € liegt und die Reparaturkosten inkl. MwSt. 6.179,96 € betragen. Der Restwert inkl. MwSt. beträgt 800 €. Die Differenz zwischen der Wiederbeschaffung und dem Restwert beträgt 3.400 €. Des Weiteren fällt eine Nutzungsentschädigung von 29 € je Kalendertag an, da ich den Anspruch auf einen Mietwagen nicht erhoben habe. Die Abmeldekosten des alten Fahrzeuges sowie die Anmeldekosten des neuen Fahrzeuges kommen später mit dazu.
Daher bitte ich Sie erst mal den Betrag von 3.400 € innerhalb von 7 Tage auf folgendes Konto zu überweisen:
Für die Zahlung der weiteren Beträge, wie Nutzungsentschädigung und Ab-, Anmeldegebühren und etc., werde ich Sie später separat noch einmal kontaktieren.
Für weitere Fragen und Anliegen bestehe ich auf den Schriftverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mitteilen dass wir am 21.05.2012 ein Gebrauchtwagen gekauft haben und unser Fahrzeug, Toyota Yaris mit Kennzeichen ... , für 800 € in Zahlung gegeben. Das neue Fahrzeug wurde heute, zugelassen. Die Zulassungskosten belaufen sich auf insgesamt 60,90 €. Des Weiteren bestehe ich auf Nutzungsentschädigung in Höhe von 406 € (für 14 Kalendertage a 29 €).
Bitte überweisen Sie mir folgende Beträge:
Zulassungskosten 60,90 €
Nutzungsentschädigung 406,00 €Wenn Sie den Betrag von 3.400 € (4.200 Wiederbeschaffungswert abzüglich 800 € Restwert) noch nicht an mich überweisen haben, dann bitten ich Sie dies schnellst möglich zu erledigen.
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Mit freundlichen GrüßenAnlagen
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--------------------------------------Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersende ich Ihnen Kopien der Fahrscheine für die Fahrt mit der Deutschen Bahn, zwischen ... und ... . Vor dem Unfall fuhr ich jeden Tag mit dem Auto zur Fachschule.
Da es um einen Totalschaden handelt, haben ich das Auto nicht reparieren lassen. Einen Mietwagen haben ich nicht in Anspruch genommen.
Restliche Informationen haben wir bereits Ihnen übersendet.
Mit freundlichen Grüßen
----------------------------------------Die Versicherungen zahlen das was du verlangst, aber nicht mehr als es dir zusteht. Die Versicherungen gehen davon aus, dass du als Geschädigter nichts weißt und versuchen da zu tricksen.
Aber wie gesagt, die Anwälte sehen die nicht gern, wiel die ja noch mehr zahlen müssen. Aber es dauert auch länger, bis du dein Geld bekommst.
Vorteil des Anwalts, du musst selbst nichts machen, er erledigt alles.
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Alles wurde von der Polizei aufgenommen
Es gibt ja in dem Polizeibericht immer mehrere Spalten. Wer in der 1. Spalte steht wird von der Polizei als Schuldiger angesehen.
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Kann da nur eins zu sagen: Den Anwalt und seine Kosten tragen wir als versicherte , egal wo, im Endeffekt dann alle mit der alljährlichen prämienerhöhung .
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Morgen guckt ein Gutachter drüber dann warte ich was die Versicherung sagt sollte mir das nicht passen gehst zum Anwalt. Bin nur unsicher wegen des Anhörungsbogens der Versicherung von wegen Formulierung. werden es unter Vorbehalt signieren.
Ich möchte halt mit null aus der Sache rausgehen und wenn ich einen Anwalt einschalte habe ich eben den selbskostenanteil von 250€ keine Ahnung ob man den der gegnerischen Versicherung auf brummen kann wenn es für mich gut ausgeht. Eine Rechtsschutz ohne Selbstkostenanteil ist jährlich doch recht teuer hab die schon über 10 Jahre (advocard) und zahl da 180euro im Jahr (privat verkehr arbeit) hab aber noch nie was gehabt.
Ich bin mittlerweile wieder ganz entspannt es ist ja niemand zu schaden gekommen gezahlt wird auch egal wer oder wie ist eben nur doof wenn ich dadurch wieder in den Prozenten steigen sollte.
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Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung, sofern dort die Schuld bei 100% liegt