Ich behaupte mal, in den meisten Fällen gilt StVZO auch auf den Supermarkt-Parkplätzen. Es wurden auch mal Falschparker von der Polizei kontrolliert, die z.B. unberechtigterweise auf dem Behindertenparkplatz gestanden haben.
Blechschaden
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Ja, aber so ein Parkplatz ist schon ein etwas spezieller Verkehrsraum. Viele denken z. B. das bei den Fahrspuren rechts vor links gilt. Dem ist aber nicht so denn es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme.
Hat aber mit dem Fall nix zu tun. Ich hätte vor langer Zeit einen ähnlichen Schaden. Hatte ausgeparkt und bin losgefahren als mir einer beim Ausparken in die Seite fuhr. Wollte die gegnerische Versicherung auch mit Teilschuld abrechnen. Die sind erst eingeknickt als ich über der Anwalt Bilder einschickt hatte, die zeigten das mein Fahrzeug in Bewegung war als der andere reinfuhr.
Also bleib dran, ich denke das du gute Chancen hast da gut rauszukommen.
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So es gibt Neuigkeiten.
Aber nun zum wichtigen was evtl. auch für andere wichtig sein kann die einen Unfall haben. Man soll bei der gegnerischen Versicherung anfangen ob ein Gutachter gewünscht ist der dann auch von dieser beauftragt wird. Macht man das selber könnte es passieren das man selber einen kleinen teil der kosten tragen muss je nach dem wie es ausgeht.
Achtung , es gibt einen alten Spruch der lautet : Die Hand die einen füttert hackt man nicht ab . Das soll heißen wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt wird er der Versicherung wohlgesonnerer sein als Dir . Wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten haben möchte beauftrage einen guten aus Deiner Region . Einige Gutachter bieten auch ein Kurzgutachten an ( sie machen Bilder vom Schaden und erstellen das eigentliche Gutachten erst wenn es gebraucht wird ) . Das ist kostengünstiger , wenn Du es selber zahlen solltest .
Meine Meinung ist das Du alles von einem Anwalt regeln lassen solltest . Der Verlierer muss alles zahlen und Du siehst ja anhand der Aussage Deiner Versicherung was die davon halten .
Wenn Du aber alles selber regeln möchtest denke daran das Versicherungen auch eine Unkostenpauschale für Briefe und telefonate erstatten . Dies machen sie aber nur auf Hinweis ( meist so um 25 Euro ) und warum sollte man das verschenken ?
Gruß Rolf -
Naja, ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass auch der Gutachter der gegnerischen Versicherung an Fakten nunmal nicht vorbei kann und wenn sogar dessen Gutachten für einen spricht, ist dass ja auch ein stärkeres Argument. Wenn die Versicherung Zweifel hat, werden sie ohnehin einen eigenen Gutachter beauftragen. Letztlich ist das für eine Versicherung Massengeschäft, bei der sie, wenn eine plausible Begründung vorliegt und der Fall nicht allzu abgedreht ist, den Fall nach Schema F behandeln und unnötigen Komplikationen aus dem Weg gehen. Die kosten auch Geld.
Als Schuldiger würde ich meiner Versicherung aber auch den Fall so schildern, dass der gegnerische Schaden beglichen wird. -
@Opelaner1970 die StVO ist auf Privatgelände nicht per se anzuwenden, kann aber analog angewendet werden. Ist doch wieder mal herrliches Juristendeutsch, oder? Heißt also, Einzelfallentscheidung. . Ich glaube aber auch, dass die Chancen für @warener gut stehen. Halt uns auf dem Laufenden.
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So nun Endlich war ein Gutachter der Dekra da.
Grobe Schätzung vor Ort war 2500-3000€ aufwärts.
Die Tür wird getauscht und nicht aufgearbeitet.Aufgrund des Schadens kann man wohl die Geschwindigkeit nicht bestimmen jedoch meinte er ich sei langsam gewesen da die Schadstelle zu klein ist.
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@warener : Wo ist das passiert - auf dem Penny - Parkplatz ? Bist du mit dem Schaden bei Schlingmann ?
Das Problem besteht natürlich darin, dass sofern dein Fahrzeug nicht komplett steht, immer eine Betriebsgefahr von ihm ausgeht. Im Regelfall ne Teilschuld von min 25 % . Mit 250 SB ist zwar ärgerlich, würde aber auf jeden Fall n RA einschalten. Ne Möglichkeit wäre auch, eine juristische Erstberatung bei einem ADAC - Vertragsanwalt in Anspruch zu nehmen ( sofern du Mitglied bist ) . -
@warener : Wo ist das passiert - auf dem Penny - Parkplatz ? Bist du mit dem Schaden bei Schlingmann ?
Das Problem besteht natürlich darin, dass sofern dein Fahrzeug nicht komplett steht, immer eine Betriebsgefahr von ihm ausgeht. Im Regelfall ne Teilschuld von min 25 % . Mit 250 SB ist zwar ärgerlich, würde aber auf jeden Fall n RA einschalten. Ne Möglichkeit wäre auch, eine juristische Erstberatung bei einem ADAC - Vertragsanwalt in Anspruch zu nehmen ( sofern du Mitglied bist ) .Nein Edeka / Norma Westsiedlung (interessant das hier jemand aus waren ist schreit förmlich nach nem Feierabendbier)
Heute geht es schlag auf schlag.
- Das Gutachten weist einen Reparaturschaden von 4.192,98€ aus und eine Wertminderung von 500€. Es beinhaltet den kompletten Austausch der Tür und einen Teilaustausch der Seitenteile (bin mir nicht sicher ob das besser ist als das Beulen ziehen hat da wer Erfahrungen?)
- Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung brachte nun deren Entscheidung zu tage es werden 100% der kosten übernommen. Leihwagen bis 75€. Jetzt die frage was kann ich noch pauschal geltend machen.Auch wenn es ne gute Nachricht ist bleibt der Nachgeschmack des Schadens bestehen aber das ist halt so.
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Ich würde es so akzeptieren und es damit belassen.
Sie haben dir 100% erstattet + Leihwagen 2-3 Tage + Wertminderung.Ohne Anwalt und sonstiges. Das ist so in Ordnung.
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Gerade bei Parkplatzunfällen hört man die abenteuerlichsten Geschichten.
Sei froh,dass die Versicherung das so unkompliziert für dich abwickelt.