Tieferlegung vom ST mit Eibach oder H&R?

  • Moin Moin,


    35mm H&R Federn habe ich auch ,stimmt müssen nicht eingetragen werden durch die ABE .
    Also für diesen Preis würde ich es auch machen und wie du es sagst nicht lange überlege

    Moin,


    seit wann gibt es denn eine ABE für die 35er H&R Federn?
    Finde hier nur eine Teilegutachten, bei dem in jedem Fall eine TÜV Abnahme erforderlich ist.....
    Vielleicht bin ich auch zu wenig informiert :P

  • @Opel38


    Eine ABE ist nur gültig bei dem Serienstand eines Fahrzeuges. Wenn du mich fragst, hat der Prüfer da schlicht und ergreifend gepennt.


    Die Tieferlegung durch die H&R Federn hätte mit bewertet und eingetragen werden müssen.


    Selbst wenn jetzt die Felgen auch eine ABE gehabt hätten, dann wäre eine Eintragung beider Komponenten mit ABE erforderlich, weil bei der Erstellung einer solchen nur der Serienstand eines Fahrzeugs als Grundlage dient. Der Serienstand ist aber nur bei Verwendung einer der beiden Komponenten gegeben und nicht bei beiden zusammen.


    Zu deutsch, wenn es hart auf hart geht, fährst du ohne Betriebserlaubnis. ;)


    Fahr noch mal hin und frag nach, ob das alles so richtig ist. Ich kenne das nur so, wie ich es oben geschrieben habe.

  • Eine ABE ist nur gültig bei dem Serienstand eines Fahrzeuges

    Und wie verhält es sich, wenn die Felgen- bzw. Reifengröße im CoC- Dokument des Fahrzeugs mit aufgeführt ist? Gilt das dann als "Serienstand"?

    Opel Astra K ST Innovation 1.6 DI (200PS), EZ 03/2017, Pampersbomber :thumbup:

  • Moin Moin,


    Dann habe ich mich heute morgen nicht richtig ausgedrückt,der Prüfer hat die Federn mit berücksichtigt bei der Eintragung der Felgen ,müssten aber nicht einzeln eingetragen werden .Klar bei der Serienbereifung wären sie Eintragung frei gewesen.


    Schuldigung das ich es heute morgen nicht richtig formuliert :cursing:?( habe .

  • Und wie verhält es sich, wenn die Felgen- bzw. Reifengröße im CoC- Dokument des Fahrzeugs mit aufgeführt ist? Gilt das dann als "Serienstand"?


    Wenn es sich um originale Opelfelgen für den Astra K handelt, ist das Serienstand.



    @Opel38


    Erkundige dich bitte. Meines Erachtens müssen die einzeln eingetragen werden. Wie willst du denn sonst die Betriebserlaubnis nachweisen?


    In der ABE steht, dass das Fahrzeug dem Serienstand entsprechen muss. Du wirst jetzt kontrolliert und hast Federn verbaut mit der besagten ABE und dem eingetragenen Radsatz, der nunmal NICHT Serie ist.


    Ich denke, du hast dann ein Problem.

  • Auch wenn es für die Federn eine ABE gibt, muss der ordnungsgemäße Einbau vom TÜV/ Dekra abgenomen und das Schreiben mitgeführt werden (gilt bei Serienbereifung).
    War bei mir beim Astra H mit Eibach- Federn der Fall.


    Die Eibachs für den K müssen eingetragen werden:
    "Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen."
    (Teilegutachten Eibach- Federn).

    Bis 12.6.17 Opel Astra H GTC, ultrablau, Z16LET
    Seit 12.6.17 Astra K ST 1.6T azurblau

  • Also mein FOH hat mir da was ganz anderes mitgeteilt. Sobald ich die Federn eingebaut habe und irgendwas kaputt geht was mit den Federn zusammen hängen könnte (und der FOH wird wahrscheinlich aus Geldgründen auch den Kleber des Heckemblems mit den neuen Federn in Verbindung bringen :D) erlischt die Garantie und ich muss die Reparaturen selbst zahlen.

    Aktuell:Opel Astra K ST 1.6T 200PS in Onyxschwarz, Nabelschnur des FOH am 20.12.2017 durchtrennt :thumbup:
    OPC Line - Intellilink 900 - Beheiztes Lenkrad - Keyless - Sensorgesteuerte Heckklappe - IntelliLux LED Matrix
    19 Zoll MAK Highlands, Komplettfolierung in Satin Pearl Nero, 30mm Eibach Pro Kit


    Mein K ST 1.6T

  • Sieht gut aus :thumbup:


    Sag mal kann es sein das der in H...... als auf einem Mitfaherparkplatz an der A1 steht ? :D