Bin mir nicht sicher, wie das bei TK-Schäden ist, aber bei VK und Haftpflicht hat man doch nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht oder?
Da wäre ich leider überfragt, da ich beim Haftpflicht nur einen Schaden hatte. Sorry!
Bin mir nicht sicher, wie das bei TK-Schäden ist, aber bei VK und Haftpflicht hat man doch nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht oder?
Da wäre ich leider überfragt, da ich beim Haftpflicht nur einen Schaden hatte. Sorry!
So war heute noch mal da, er meint ab Werk war die Scheibe viel zu tief unten hätten sich voll gequält beim Ausbau...Er macht es jetzt noch mal, er will aber eine Unterschrift für das nächste mal wenn der Lack beschädigt wird oder der Himmel beschädigt wird das carglass die Kosten nicht übernimmt hab gelacht und bin gegangen...
@Klacks, ich würde es dir auch wie Spardose dazu raten wollen. Sowas geht gar nicht. Sie haben eben keine saubere Arbeit abgeliefert. Das ist Fakt und darüber gibt es nicht zu diskutieren.
So war heute noch mal da, er meint ab Werk war die Scheibe viel zu tief unten hätten sich voll gequält beim Ausbau...Er macht es jetzt noch mal, er will aber eine Unterschrift für das nächste mal wenn der Lack beschädigt wird oder der Himmel beschädigt wird das carglass die Kosten nicht übernimmt hab gelacht und bin gegangen...
Das ist doch wohl ein Witz.
Welcher Carglass war denn das? Dann kann ich den in mein schwarzes Buch eintragen. Band 16.
Hat jemand die Möglichkeit ein Foto von innen zu machen Scheibe Dachimmel oben Bereich Rückspiegel? Ich möchte Carglass Fotos schicken was original und was bei mir ist. Das wäre super Danke im Voraus
Hat jemand die Möglichkeit ein Foto von innen zu machen Scheibe Dachimmel oben Bereich Rückspiegel? Ich möchte Carglass Fotos schicken was original und was bei mir ist. Das wäre super Danke im Voraus
Kann ich dir gerne später zukommen lassen... nur vom Bereich Rückspiegel?
ja so in etwa
Bin mir nicht sicher, wie das bei TK-Schäden ist, aber bei VK und Haftpflicht hat man doch nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht oder?
Ja, in diesem Fall kann man kündigen. ABER.....VVG §92, Absatz 2: Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Heißt auch, hast Du jährlich bezahlt, dann kann der Versicherer den Beitrag einbehalten.....bei monatlich gut für dich.
Man sollte aber bedenken, das die Nachversicherung Dich nicht nehmen muss. Denn Du musst ja angeben, warum Du mitten in der Versicherungszeit wechselst. Einfacher ist es dann, bei der Versicherung die Werkstattbindung rauszunehmen. Das geht sofort. Bekommst halt ne Nachberechnung und gut.
ja so in etwa
Habe dir ein paar Bilder per PN zukommen lassen