Dieselfahrverbot

  • Die Politik schafft Grenzwerte (vermutlich in Abstimmung mit der Industrie), die Industrie hält sich trotzen nicht dran, hat aber auch nichts zu befürchten wenn das ein paar Jahr später auffällt.

    Die Autos, die eine Zulassung für Deutschland haben, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Diese beziehen sich aber nun mal nicht auf reale Bedingungen.
    Dass es in Städten wie z.B. Stuttgart zu Fahrverboten kommen könnte, liegt halt auch daran, dass sich massenweise Fahrzeuge durch die Straßen stauen und das bei der Geografie der Gegend. Da sammeln sich nunmal die Abgase lokal stark gebündelt.

  • Die Autos, die eine Zulassung für Deutschland haben, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

    Das sehe ich anders.
    Siehe Amarok, Cayenne und die anderen 3.0l Diesel meines Lieblingsherstellers.
    Trotz Zulassung drohte und droht denen teilweise die Zwangsabmeldung.

    Astra ST Dynamik 1.6 CDTI Automatik Bronze-Braun mit IntelliLUX, AGR, Standheizung, Navi900, sensorgesteuerte Heckklappe, Komfort-Paket und vieles mehr ;)
    bestellt: 21.11.2016 - Produziert: 21.12.2016 - Abgeholt: 16.02.2017

  • Amarok sind bereits stillgelegt worden.
    Also einige Fälle sind bekannt.


    Das Kennzeichen ist zwar noch dran, aber das Schreiben des KBA ist bereits bei den Betroffenen eingeflogen.
    Auch der Cayenne sowie der Macan hatten kurzfristig Stillstand bei der Zulassung.


    Und wenn man sich nun fragt, wo ist denn der aktuelle SQ5 als TDI ?(
    Ganz genau... Es ist der gleiche Motor wie im Macan mit Problemen in der (welch Überraschung) Software und das trotz Euro 6.
    Komische Zufälle gibts im Hause VAG :thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown:



    :thumbdown: <-- Kann ich garnicht oft genug machen bei der VAG!

  • Die haben auch ein Pflichtupdate auf die Nase gedrückt bekommen. Da sich einige Amarok, evtl auch noch andere, dagegen geweigert haben, haben diese Fahrzeuge ja auch keine Zulassung mehr.
    Bei den Fahrzeuge wo ein Pflichtupdate angeordnet wurde ist die Zulassung bis zum Ende des Pflichtupdate zeitpunkt, wenn man so will, geduldet.


    Ich denke wir werden noch einige Überraschungen zum 1.9.2018 erleben welche Motoren nicht lieferbar sind.

    bestellt KW3: Astra ST 1.4 Automatik Innovation, Inno-Paket, AGR, SD, Standheizung, Heckklappe, Bestellt KW3, PD: KW12 LT 26.04.17. Zweitspassauto MX5 NC


    Ich suche alte Flipper(automaten)

  • Ich bezog mich wirklich hauptsächlich auf den Artikel ;). Da steht, das Euro 6 eingeführt wurde und bei Nachmessungen herauskam, dass die Abgase anscheinend doch dreckiger sind.


    Ach.


    Wenn Euro 6 Abgase = Euro 4 Abgase, wieso gebe ich dem Kind dann einen neuen Namen?


    Wenn ich als Gesetzgeber eine neue Norm schaffe, warum messe und nehme ich das nicht vorher ab, bevor die Hersteller sich damit schmücken dürfen?


    Ich verstehe nicht, warum das immer erst bei nachträglichen Tests auffällt. Also wird vorher anscheinend geschlampt und/oder beschissen. Da würde ich als Gesetzgeber ansetzen. Ferner mit dem Recht für den Kunden kombiniert, die Kiste gegen Erstattung zurückgeben zu können, falls da beschissen wurde, bzw. den Hersteller verpflichten nachzurüsten.


    Dann können die alle machen was sie wollen und sich gegenseitig veräppeln, ich als Kunde habe aber wenigstens keinen Nachteil.

  • Das ganze wird sowieso nicht so heiss gegessen, wenn erstmal einer vor den Europ.Gerichtshof zieht und das ganze dann "gæhn" geht, ausserdem wuerde mich auch mal interessieren was so stædte wie Hamburg oder Kiel machen wuerden,die kønnen ja auf der einen Seite schlecht ihre Stædte dichtmachen und an der Kaimauer liegen drei grosse Pøtte und dampfen das Schwerøl raus, also letztendlich wird erstmal Panik gemacht,dann gibt es ein basta der Kanzlerin und zuguterletzt legt die EU die Euro 2 als neue Norm fest und alle sind zufrieden.


  • ...
    Also wird vorher anscheinend geschlampt und/oder beschissen. Da würde ich als Gesetzgeber ansetzen. Ferner mit dem Recht für den Kunden kombiniert, die Kiste gegen Erstattung zurückgeben zu können, falls da beschissen wurde, bzw. den Hersteller verpflichten nachzurüsten.
    ...

    Das Problem ist dabei aber, dass (mit Ausnahme der entsprechenden VAG-Modelle) die Hersteller „legal geschummelt“ haben.
    Die Vorschriften haben nur definiert das die Abgaswerte im Messzyklus eingehalten werden müssen. Wie das Abgas-Verhalten in anderen Betriebszuständen aussieht wird dadurch nicht vorgeschrieben.


    Die Hersteller haben diese „Lücke“ in den Regeln voll zu Ihrem Vorteil ausgenutzt. Das kann man jetzt moralisch verwerflich finden und verurteilen, aber nach meinem Verständnis haben sich die Hersteller im Rahmen der gültigen Gesetze bewegt.
    Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Zwang zur Umrüstung juristisch durchsetzbar wäre.
    Man kann vielleicht auf das Gewissen der Verantwortlichen bei den Herstellern hoffen, dass sie aus gesellschaftlicher Verantwortung freiwillig etwas unternehmen, aber Zwang dürfte schwierig werden.


    Aus meiner Sicht lag der Fehler hier klar auf der Seite des Gesetzgebers, dass die Regeln und Gesetze, wie die Abgasgwerte zu ermitteln sind, nicht viel klarer und strenger definiert wurden.


    Sicherlich spielt dabei erfolgreiche Lobby-Arbeit der Autokonzerne eine Rolle, aber solange sich dabei niemand strafbar gemacht hat (z.B. mit Bestechung) lässt sich daraus keine Pflicht zur Nachrüstung ableiten.

    Astra K ST | Ultimate | 1.6 200 PS Automatik (EZ 02/2019)
    Davor: Astra K 5 Türer | Dynamic | 1.4 150 PS (ohne S/S) Handschalter

  • Die Hersteller haben diese „Lücke“ in den Regeln voll zu Ihrem Vorteil ausgenutzt. Das kann man jetzt moralisch verwerflich finden und verurteilen, aber nach meinem Verständnis haben sich die Hersteller im Rahmen der gültigen Gesetze bewegt.

    Danke. Das sehe ich auch so.



    Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Zwang zur Umrüstung juristisch durchsetzbar wäre.

    MMn wären steuerliche Anreize bzw. ein kleinens Konjunkturprogramm seitens der Regierung am wahrscheinlichsten und sinnvollsten.

  • Aus meiner Sicht lag der Fehler hier klar auf der Seite des Gesetzgebers, dass die Regeln und Gesetze, wie die Abgasgwerte zu ermitteln sind, nicht viel klarer und strenger definiert wurden.


    Sicherlich spielt dabei erfolgreiche Lobby-Arbeit der Autokonzerne eine Rolle, aber solange sich dabei niemand strafbar gemacht hat (z.B. mit Bestechung) lässt sich daraus keine Pflicht zur Nachrüstung ableiten.

    Da kann man nix mehr dazu ergänzen