Ja, es war ganz klar ein Fehler des Gesetzgebers.
Trotzdem gab es Hersteller die sich nun mal nicht an den gesetzlichen Rahmen gehalten haben, sonst wäre ihnen das nicht so auf die Füße gefallen und die Klagen wären vor Gericht abgeschmettert worden.
Trotzdem gingen die Klagen durch und der Hersteller durfte eine Strafzahlung bis hin zu Gefängnisstrafen leisten.
Selbst bei Klagen durch die Kunden gibt es immer mehr Gerichte, die es dem Kunden ermöglichen die Fahzeuge gegen die Zahlung des Fahrzeugpreises (abzüglich der Nutzung) zurück zu geben.
Das wäre nicht möglich, hätten sich die Hersteller tatsächlich in vollem Umfang an den gesetzlichen Rahmen gehalten.
Natürlich gibt es überall Lücken, aber diese werden bei der Rechtsprechung berücksichtig.
Daher bin ich nach wie vor der Ansicht, dass hier insbesondere die Hersteller in der Pflicht sind.