Dashcams BGH-Urteil

  • Warum gehst Du bei einem Unfall pauschal von einer Straftat aus. In 99% aller Fälle/ Unfälle handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
    Welches Recht höher wiegt entscheidet der Vorsitzende Richter und das geschieht auch nach dem BGH Urteil selten.


    "Zum Thema Videos und Fotos in Facebook:
    Wer natürlich an einem öffentlichen Platz, Festival oder ähnlichem steht und gefilmt/fotografiert wird, muss damit rechnen dass man sich dann im Internet wieder findet. Ganz klar.
    Hier überwiegt die Mehrheit, denn du bist da auch nicht alleine drauf."


    Das ist einfach nur Unsinn und falsch. Persönlichkeitsrechte bzw. der höchstpersönliche Lebensbereich enden nicht an der Grundstücksgrenze. Wenn kein öffentliches Interesse, Kontext mit einem Artikel, oder Kunst nachgewiesen werden kann hat der Ersteller ein Problem.


    In beiden Sachverhalten war ich an Verhandlungen beteiligt und weiß wo von ich schreibe.


    Wir können ja mal eine Umfrage starten: "Wer hat ein Dash Cam Video als Beweismittel eingebracht?"


    Es sollte übrigens jedem klar sein, dass ein Dash Cam Video von der Polizei sichergestellt werden kann.
    Da kann auch schon mal "der Schuß nach hinten losgehen"... ;)