Alles anzeigenWas soll denn passieren, außer daß so eine Aufnahme nicht anerkannt wird?
Das Risiko, ne Geldstrafe wegen Verletzung der völlig überhöhten bescheuerten Persönlichkeitsrechte zu bekommen riskiere ich gerne, wenn sich dadurch gerade in strittigen Situationen meine Unschuld beweisen ließe.
Und, so nebenher, als Verkehrsteilnehmer bewegt man sich im öffentlichen Raum. Damit gibt man einen Teil seiner Rechte ohnehin auf. Man muß ja auch das Kennzeichen stets sichtbar und lesbar halten. Damit bin ich ja nicht mehr anonym. Also alles relativ.
Man kann auch übertreiben. Man stelle sich vor, da filmt jemand mit einer Dashcam, wie ein Raser ein Auto abdrängt, dieses sich überschlägt und der Fahrer stirbt. Der Raser begeht Unfallflucht. Alles nicht konstruiert, sondern mehrfach passiert ( siehe z.B. der Mercedes Testfahrer, der als Raser solch einen Unfall verursacht hatte).
Soll in so einem Falle das Persönlichkeitsrecht eines solchen Vollpfostens mehr wiegen als das Recht des Unfallopfers bzw. der Familie auf Aufklärung???
N E V E R!
in so einem Fall würde ein Gericht es nicht als Beweis anerkennen. Es wird nur für deinen persönlichen Fall berücksichtigt. Zumindest so habe ich es heraus gelesen.
Und ja, ich bin auch für die Dashcams, vor allem es gibt genug Typen die Unfälle provozieren aber versuchen dabei so hinzubiegen als wäre es deine Schuld. Nur die Dashcam kann das gegenteil beweisen.
Außerdem gibt es welche die vors Auto springen, und ohne Videobeweis bist du am Arsch.