Gibt im Menü einen Punkt bei der man auch Tag Rückleuchten aktivieren kann.
Sollte es geben aber war aber nie verfügbar soviel ich weiß.In der ersten Ausführung der Betriebsanleitung stand die Funktion drin.
Gibt im Menü einen Punkt bei der man auch Tag Rückleuchten aktivieren kann.
Sollte es geben aber war aber nie verfügbar soviel ich weiß.In der ersten Ausführung der Betriebsanleitung stand die Funktion drin.
Standlicht ist am Tag erlaubt nur wenn die Dämmerung einsetzt oder die Lichtverhältnisse es erfordern muss Ablendlicht eingeschaltet sein.
Das ist schon seit Jahren nicht mehr so, aktuell sagt die STVO §17 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Das ist schon seit Jahren nicht mehr so, aktuell sagt die STVO §17 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Ist dagegen eine Beleuchtung nach § 17 Abs. 1 StVO nicht vorgeschrieben, so darf auch mit Begrenzungsleuchten allein gefahren werden.
Was heißt das ?
Ist eine Beleuchtung nicht vorgeschrieben kann man mit Standlicht fahren.
Das Standlicht ist ja das Tagfahrlicht also nicht dunkler oder heller.
Bei normalen Standlicht ist es ja eine andere Beleuchtung.
Heutzutage ist die Beleuchtung sowieso je nach Hersteller sehr verschieden.Bei manchen Oberklasse Fahrzeugen wenn die an der Ampel vor dir Bremsen da meinst da stehst vorm Rotlichtviertel. Beim neuen Megane die Rückleuchten sind ja von 5Km schon zusehen fast quer durchs Heck.
Ich weiß ja nicht was jetzt so schlimm ist das bei Tag auch die LED Heckleuchten leuchten zur Sicherheit und finde diese Diskussion als Vorteil und sollte nicht als Nachteil dargestellt werden.
Abs 1 sagt "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Also nichts von "so darf auch mit Begrenzungsleuchten allein gefahren werden"
Ich weiß ja nicht was jetzt so schlimm ist das bei Tag auch die LED Heckleuchten leuchten zur Sicherheit und finde diese Diskussion als Vorteil und sollte nicht als Nachteil dargestellt werden.
Es ging mir dabei auch nicht um schlimm, sondern nur was die STVO dazu sagt. Ganz im gegenteil hätte ich mir auch die Funktion der BA mit den Rückleuchten gewünscht.
Alles anzeigenAbs 1 sagt "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Also nichts von "so darf auch mit Begrenzungsleuchten allein gefahren werden"
Es ging mir dabei auch nicht um schlimm, sondern nur was die STVO dazu sagt. Ganz im gegenteil hätte ich mir auch die Funktion der BA mit den Rückleuchten gewünscht.
Passt doch also wenn es nicht erforderlich ist ist es egal ob Tagfahrlicht(Standlicht) leuchtet oder nicht.
Egal soll jeder selber wissen ob er gesehen werden soll oder nicht, ich auf alle fälle möchte gesehen werden auf der Strasse auch von hinten.
Mit Standlicht darf nur in Verbindung mit Nebelscheinwerfern gefahren werden. Und Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von Nebel oder Regen erlaubt. So hab ich das mal in der Fahrschule gelernt.
Standlicht und Tagfahrlicht unterscheiden sich in der Helligkeit. Das Tagfahrlicht würde sonst im Dunkeln blenden.
Mit Standlicht darf nur in Verbindung mit Nebelscheinwerfern gefahren werden. Und Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund von Nebel oder Regen erlaubt. So hab ich das mal in der Fahrschule gelernt.
Standlicht und Tagfahrlicht unterscheiden sich in der Helligkeit. Das Tagfahrlicht würde sonst im Dunkeln blenden.
Im normalfall vielleicht aber in unserem Fall ist das Tagfahrlicht das Standlicht.
Hab jetzt mal einen Praxistest gemacht.
Bei Standlicht ist das LED Licht heller wie jetzt nur bei Tagfahrlicht.Ob das jetzt zu hell ist muss man von weiten mal testen.
Ich denke ihr solltet da klar zwischen Standlicht(vorn) und Schlusslicht(hinten) unterscheiden.
Nur weil es nicht erlaubt ist, mit Standlicht zu fahren, bedeutet es nicht automatisch das Schlusslicht auch verboten ist....
Ich selber fahre in der Woche ein LKW der neusten Generation mit LED Tagfahrlicht.
Der Hersteller hat zum Tagfahrlicht alle positions, Umrandungs und Schlusslichter aktiviert. Man kann nichts davon abschalten.
Bei Aktivierung Standlicht wird lediglich das Tagfahrlicht abgedimmt. Ein Polizist der auf Zack ist, könnte also erkennen ob mit tagfahrlicht oder Standlicht gefahren wird.
Sonst nix. Was nach hinten oder zur Seite an ist, spielt keine Rolle.
Ich meine sogar neulich beim neuen Q3 auch hinten Licht gesehen zu haben.
Warum auch nicht, wie gesagt, ist ja kein Standlicht hinten....
Beim Astra ist aber das Standlicht heller wie das Tagfahrlicht also wenn die Scheinwerfer an sind ist das LED Licht so hell wie das Standlicht.
Was ich vermisse ist das man das Licht nicht gan ausschalten kann.Also entweder Automatik da ist aber das problem mit dem ein und ausschalten oder Scheinwerferlicht dauerbetrieb.
Dazwischen ist Standlicht und das wäre bei Tag eigentlich die Lösung aber da ist die LED zu hell wahrscheinlich.
Und das mit Audi ist wie ich gelesen habe bei allen Modellen eine option oder im System freischaltbar mit dem Tages Hecklicht.