Ein Fahrzeug gilt erst dann als Unfallwagen wenn die Karosserie gerichtet oder Teile getrennt und durch Reparaturkits instandbesetzet werden mussten. Ein Austausch von Anbauteilen fällt nicht darunter ( auch komplette Türen z.B. ). Hagelschäden fallen auch nicht darunter.
genau wie Spardose schreibt, ein Unfallwagen ist es erst wenn Strukturelle Teile des Wagens gerichtet oder Ersetzt werden müssen ist es ein Unfallwagen,
nicht bei Anbauteilen /Türe, geschraubte Kotflügel,Stoßfänger, Hauben usw.) die so ersetzt werden können.