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Anschlussgarantie / Flexcare
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Danke an Euch, dass Ihr selbst auf Euch/uns aufpasst
... kann übrigens nicht nur für den Betreiber Ärger bedeuten
Aber ist ja nun Geschichte. DankeGruß Oli
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Ich habe es gerne gemacht. -
Danke an Euch, dass Ihr selbst auf Euch/uns aufpasst
... kann übrigens nicht nur für den Betreiber Ärger bedeuten
Aber ist ja nun Geschichte. DankeGruß Oli
irgendwie widersprichst du dich, denn wer passt auf euch auf? Admin oder wir?
Übrigens, keine Ursache.
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@WolfgangN-63 über wie viele Jahre und mit welcher Laufleistung hast du es abgeschlossen?
Ich kümmere ich mich nächste oder übernächste Woche um Winterreifen beim FOH, dann werde ich ihn zumindest mal darauf ansprechen. -
5 Jahre (also 3 Jahre Verlängerung) bis 150.000 km.
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Habe gerade nochmal wieder mit meiner Sachbearbeiterin bei Opel telefoniert - laut ihrem System und auch laut meinem FOH, mit dem sie nochmal Rücksprache gehalten hat, sind Zweithalter nicht berechtigt, Flexcare abschließen zu können.
Kann mir mal jemand erklären, wo das genau steht und warum andere als Zweithalter das trotzdem abschließen konnten?
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Hallo Stefan,
ich habe extra nochmal nachgesehen. Auf https://www.opel.de/service/garantie/flexcare.html steht eindeutig:
"Opel FlexCare ist für alle Opel Neu-, Vorführ- und Testwagen (1) sowie Junge Opel vom Erwerb bis zum Ende der regulären zweijährigen Herstellergarantie erhältlich.
(1) Ausgeschlossen sind Taxis, Fahrschulfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge (z. B. von Rettungsdienst oder Polizei) und Mietwagen."Bei meinem Abschluss wurde Flexcare - übrigens gerade noch rechtzeitig vor der Ummeldung auf mich - auf den Namen der aktuellen Halterin abgeschlossen. Nach der Ummeldung wäre ein Abschluss für mich nicht mehr möglich gewesen.
Die Fahrzeugtitel besagen folgendes:
Opel Neufahrzeuge: Wagen vom Endkunden neu beim FOH gekauft.
Opel Vorführfahrzeuge: Wagen wurde von FOH als Vorführwagen klassifiziert und als solcher an den Endkunden verkauft.
Junge Opel: Gebrauchtwagen, die nach bestimmten Richtlinien vom FOH als solche klassifiziert und zertifiziert und als solche an den Endkunden verkauft werden.Wenn Dein Bolide nicht in diese Kategorien passt, geht Flexcare für Dich leider nicht.
Ferner sei auf die aktuellen Terms and Conditions verwiesen: LINK
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Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine Mühe - mein Fahrzeug ist ein vom FOH gekauftes Fahrzeug (allerdings ein anderer, als ich für meine Inspektionen etc. besuche).
Bei dem war ich heute nachmittag nochmal und habe nochmal nachfragen wollen, was es mit dem Zweitbesitzer auf sich hat - das bezieht sich ausschließlich auf von privat gekaufte Fahrzeuge, dass es bei Zweitbesitzern nicht geht.Da ich nicht wusste, dass der FOH oder sogar Opel selbst bzw. die Mitarbeiterin am Telefon nicht einsehen können, wo das Fahrzeug vorher zugelassen war und auch keiner einen evtl. ehemaligen Opel-Bestand nachgesehen hat, gingen sowohl der FOH als auch die Hotline von einem Kauf von privat aus, wie ich im Gespräch heute nachmittag festgestellt habe. Ich meine zwar, das erwähnt zu haben, dass ich von einem FOH kaufte, aber das ist nun eh unerheblich.
In den FAQ zu Flexcare stehen auch ehemalige Opel Rent-Fahrzeuge als zulässig drin (was ja vorher hier auch schon geschrieben wurde): https://www.opel.de/service/faq/flexcare.html
Ich habe also meinen Verkäufer angerufen (nachdem mir auf Mails nicht geantwortet wurde, und tadaa: Mein Fahrzeug ist ein ehemaliges Opel Rent-Fahrzeug - sollte somit also qualifiziert sein.
Der Verkäufer hat mir eine Bestätigung darüber zugesandt und im Fahrzeugbrief steht ja auch der Verkäufer-FOH als Vorbesitzer drin.Ich gehe mit beidem morgen nochmal zu meinem FOH und bin jetzt eigentlich guter Dinge, dass das doch noch klappt, bevor meine Werksgarantie am 05.09.2019 ausläuft.
Ich werde berichten