Gewährleistungsansprüche nach fehlerhaftem Einbau der AHK

  • Hallo liebe Community,


    ich bin neu hier und fahre seit nunmehr 2 Jahren einen Astra K.


    Ich hoffe ich bin in der Forenrubrik richtig, da es eher um Gewährleistungsansprüche als um die Lösung des Problems geht.


    Kurz zum Verständnis das Problem:


    Immer dann wenn ich meine Nebelschlussleuchte einschalte, erhalte ich eine Fehlermeldung im Cockpit die da heißt "Anhängerleuchte links / rechts" prüfen. Sobald diese Fehlermeldung einmal da ist, habe ich beim Abbiegen einen "rasenden" Blinker. Das geht dann solange, bis ich den Motor ausschalte. Zusätzlich habe ich danach generell das Problem, dass meine Menü- bzw. Radioeinstellungen verstellt sind. Ein Anhänger hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht dran und auch nicht unmittelbar davor. Die Beleuchtung am Fzg und am Anhänger selbst funktionieren problemlos (auch die Nebelschlussleuchte).


    Damit ging ich zu meinem neuen FOH (ich bin umgezogen, er ist um die Ecke) und habe mir mal den Fehler auslesen lassen.


    Die genannten Probleme stehen scheinbar im Zusammenhang. Die vom Händler damals nachträglich eingebaute AHK ist gemäß Diagnose nicht angelernt und weiter vermutet mein neuer FOH eine Kabelunterbrechung und/oder vertauschte Anschlüsse. Das von mir daraufhin angeforderte unverbindliche Angebot zur Reparatur schlägt zu meinem Entsetzen mit mehreren hundert Euro zubuche X(


    Nun zu meiner Frage: Habe ich eine Chance das Geld von meinem Händler wieder zu bekommen oder muss ich die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen? Ist das ggf. ein versteckter Mangel?


    PS: Ich habe noch Garantie auf mein Fahrzeug.


    Danke für die Antworten!

  • Hallo Toretto,
    ich würde mit dem Händler Kontakt aufnehmen und ihm den Sachverhalt schildern.
    Bzgl. Gewährleistungsansprüche wird es auch darauf ankommen , wann der Einbau stattgefunden hat und wann das Problem auftrat.


    LG

    Astra 1.4 Innovation ST mit S/S und 92KW, Benzin, EZ 10/18 Quarzgrau -> LED Matrix Licht und AGR - Fahrer und -Beifahrer-


    OPEL i like it

  • Hallo,
    siehe vielleicht dazu auch mal z.B. dort: https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung
    Die nicht funktionierende Elektrik der AHK kann man als einen Sachmangel feststellen.
    Wenn Du also den Anbau der AHK vor hoffentlich noch nicht ganz 2 Jahren (Gewährleistungsfrist) hast durchführen lassen, hättest Du dann also theoretisch noch Gewährleistung, allerdings ggf. mit Beweislastumkehr.
    Allerdings ist es praktisch gesehen nach rd. 2 Jahren ggf. schwierig damit beim seinerzeitigen Händler erstmals aufzuschlagen, dieser hat ja als erstes das Recht auf Nachbesserung und dazu hätte man ihm ja Gelegenheit einräumen müssen - sprich ihn mit dem Mangel konfrontieren müssen.
    Verstehe ich das übrigens richtig, dass Du seit 2 Jahren damit rumfährst?
    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...

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