Ich habe diese hier, die laufen von vorne nach hinten:
https://www.amazon.de/dp/B07ZHJY4D6/ref=cm_sw_r_cp_apa_i_8WMuFb72QV3G2
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Die sehen optisch auch sehr schick aus ...
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https://www.ebay.de/itm/402307627458 die hier.
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Welche Hersteller habt ihr bei den Blinker genommen? Bin da skeptisch bei 15 € Blinkern auf Ebay
Ich hab auch ein Auge auf die ASTRA Blinker geworfen, wo der Schriftzug ASTRA ausgeleuchtet wird beim Blinken.
Meine hatten 12€ gekostet und funktionieren in meinem Astra und im Insignia meines Kumpels ohne Probleme. Der Ebay-Händler verkauft sie allerdings nicht mehr.
Doch ich habe meine auch bei ebay gekauft und mein Schwager auch. Kosten glaube ich 17 Euro. Musst nur dynamische blinker eingeben.
Hab meine gestern bekommen und eingebaut. Sieht richtig stylisch aus aber haben leider ein kleines bisschen spiel an der schmalen seite. Werde da die Tage mal schauen das zu fixen.
Hab mir auch welche bestellt.
Bin gespannt wie Sie aussehen
Zum ausbauen braucht man keinen Plastikspatel , es reicht den Blinker nach vorne zudrücken und rauszuheben.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Auf die Genehmigung der Spanier (E9) können wir leider nicht direkt zugreifen. Daher ist es fraglich, ob diese Einrichtung mit LED als "Lauflicht" genehmigt wurde oder nur an einer "starr" genehmigten Leuchte die Elemente unzulässig als Lauflicht geschaltet wurden.
Aber grundsätzlich ist eine Umrüstung auf einen Fahrtrichtungsanzeiger mit dynamischem Leuchteffekt ("LED Lauflicht" oder wie es im Amtsdeutsch heißt, die Änderung der "fotometrischen Eigenschaften eines Fahrtrichtungsanzeigers"... "durch aufeinanderfolgenden Betrieb von Lichtquellen") nur dann möglich, wenn die Zulässigkeit der dafür verwendeten Teile nachgewiesen ist und die entsprechender Bauart- /Teilegenehmigung eine derartige Funktion einschließt. Das kann jedoch für seitliche Fahrtrichtungsanzeiger, die der Kategorie 5 oder 6 entsprechen müssen, nicht der Fall sein, da für solche Leuchten eine derartige Funktion nicht zulässig ist (gemäß Nr. 5.6 der ECE-Regelung Nr. 6 https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2014.213.01.0001.01.DEU) .
Auch die letzte diesbezügliche Änderung der Regelung die es bilang nicht auf Deutsch gibt, sieht diesbezüglich keine Änderungen vor.
http://www.unece.org/fileadmin…9regs/2018/R006r6am3e.pdf
Somit liegt es nahe, dass es sich bei den Seitenblinkern mit Lauflichtfunktion um Fälschungen bzw. nachträgliche unzulässige Änderungen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
das war die Antwort der DEKRA zum Thema Lauflicht Seitenblinker.
Alles anzeigenvielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Auf die Genehmigung der Spanier (E9) können wir leider nicht direkt zugreifen. Daher ist es fraglich, ob diese Einrichtung mit LED als "Lauflicht" genehmigt wurde oder nur an einer "starr" genehmigten Leuchte die Elemente unzulässig als Lauflicht geschaltet wurden.
Aber grundsätzlich ist eine Umrüstung auf einen Fahrtrichtungsanzeiger mit dynamischem Leuchteffekt ("LED Lauflicht" oder wie es im Amtsdeutsch heißt, die Änderung der "fotometrischen Eigenschaften eines Fahrtrichtungsanzeigers"... "durch aufeinanderfolgenden Betrieb von Lichtquellen") nur dann möglich, wenn die Zulässigkeit der dafür verwendeten Teile nachgewiesen ist und die entsprechender Bauart- /Teilegenehmigung eine derartige Funktion einschließt. Das kann jedoch für seitliche Fahrtrichtungsanzeiger, die der Kategorie 5 oder 6 entsprechen müssen, nicht der Fall sein, da für solche Leuchten eine derartige Funktion nicht zulässig ist (gemäß Nr. 5.6 der ECE-Regelung Nr. 6 https://eur-lex.europa.eu/lega…_.2014.213.01.0001.01.DEU) .
Auch die letzte diesbezügliche Änderung der Regelung die es bilang nicht auf Deutsch gibt, sieht diesbezüglich keine Änderungen vor.
http://www.unece.org/fileadmin…9regs/2018/R006r6am3e.pdf
Somit liegt es nahe, dass es sich bei den Seitenblinkern mit Lauflichtfunktion um Fälschungen bzw. nachträgliche unzulässige Änderungen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
das war die Antwort der DEKRA zum Thema Lauflicht Seitenblinker.
Meine originalen Seitenblinker fahre ich immer im Kofferraum mit spazieren. Ein Umtausch wäre somit immer schnell ( ca. 1,287 Min./Seitenblinker) machbar ...
wir hatten die jetzt fast ein Jahr dran und niemand hat es interessiert. Hab mich bloß Mal schlau gemacht, da er jetzt zum TÜV muss und erstmal zurück gerüstet. Danach gehen die dynamischen wieder dran ?