Also, es erstmal stimmt die aussage das die blinker definitiv nicht zugelassen sind ja garnicht.
Im gesetzestext mag es zwar nicht vorgesehen sein das sie erlaubt sind, verboten sind sie aber meiner auffassung nach auch nicht.
Ein öffentliches einsehen der unterlagen von ece zulassungen sind sowieso extrem umständlich und vermutlich für den normalbürger garnicht möglich. Das ist also nicht nur in diesem fall so, wie die dekra es im schreiben sagt, sondern eher ein generelles problem.
Das ist bei serien ersatzteilen aus dem zubehör auch nicht anders. (Obwohl die vllt sogar besser sind als original.) Da muss ich ja auch mich nicht drum kümmern, das da jedes einzelne teil auch ganz sicher korrekt zugelassen wurde. Steht ne e nummer drauf muss ich mich als bürger darauf verlassen können das sie auch gültig ist. Ist er damit durch den tüv bin ich damit fein raus. Man kann ja von ganz normalen bürger nicht erwarten das er sich damit so genau auskennt.
Also, eins vorweg: Ich persönlich halte es auch für sehr unwahrscheinlich, dass irgendjemand (Polizeit/TÜV...) bei einem Seitenblinker mit E-Nummer tiefgründigere Nachforschungen anstellt. Wir reden hier über Seitenblinker, nicht über Komplettumbauten, die dem 3. Weltkrieg auf 4 Rädern gleichkommen.
Dennoch gilt tatsächlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn ein Bauteil mit einer E-Nummer gekennzeichnet ist, und sich im Nachhinein rausstellt, dass diese E-Nummer z. B. gefälscht ist, kann es im E-Fall (Schadenfall verursacht durch den Fahrzeugführer/-halter) große Probleme für den Fahrzeughalter geben. Wie gesagt, bei einem Seitenblinker halte ich das aber doch für sehr unwahrscheinlich.
An die, die hier schreiben, sie hätten Ihre Ersatzblinker immer tauschbereit im Fahrzeug liegen: Überlegt euch genau, was ihr bei einer Fahrzeugkontrolle macht, bzw. wie ihr gegenüber der Beamten argumentiert, dass ihr Tauschteile für eventeull bemängelte Fahrzeugteile im Fahrzeug liegen habt. Sollten die Beamten sehr schlecht gelaunt sein, bzw. eure Argumentation unzureichend, KANN es sein, dass die Beamten euch Vorsatz unterstellen. Dann wirds richtig teuer.
Falls jemand sich ein scenario ausdenken kann, in dem man tatsächlich mit aktivem blinker nicht schuld am unfall ist, darf diese hier gerne geteilt werden (von mir aus auch gerne unterhaltsame die nicht sehr Realitäts nah sind )
Da brauche ich mir nicht mal ein Szenario auszudenken. Das gibt es tatsächlich (bereits 2x im Freundes- und Bekanntenkreis erlebt):
Auto A fährt auf einer Vorfahrtsstraße geradeaus und hat (warum auch immer) den Blinker rechts trotz Geradeausfahrt an.
Die Vorfahrtsstraße hat von rechts kommend eine untergeordnete Straße. Hier wartet Auto B, das auf die Vorfahrtsstraße auffahren möchte.
Der Fahrer von Auto B bemerkt das blinkende Auto A und denkt: "Okay, der will ja hier abiegen." Also fährt er los. Auto A wollte aber nie abbiegen und es kommt zum Crash. 100% Schuld für Auto B. Der Fahrer hätte warten müssen, ob Auto A tatsächlich abbiegen möchte. Das irtümliche Blinken von Auto A hat in diesem Fall tatsächlich keine Auswirkung auf die prozentuale Schadenverteilung beim Unfall.