Gilt das als Importfahrzeug? wäre ja glaub ich beim Wiederverkauf gewinnschmälernd
So wie ich es gelesen hab muss man das Fahrzeug dort versteuern wo es zugelassen wurde Und zulassen darf man es dort wo man seinen generellen Wohnsitz hat.
Also müsste man die 19% auch hier bezahlen Das kann man dem Händler wohl auch mitteilen weil man sonst die MWST doppelt bezahlt und diese dann zurückfordern müsste
Wie das mit dieser Nova ist...mh die müsste man doch bestimmt auch zurückfordern können
Irgendwie...mag ich die EU xD