Neue Software für Opel Astra Diesel 1.6 - ohne AdBlue

  • Du könntest einfach zum TÜV vorfahren und schauen was passiert. Zur Not lässt eben das Update aufspielen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Widerspruch überhaupt verhandelt wird, bis alle mal zum TÜV mussten.

  • Es läuft wohl im Hintergrund eine Karenzfrist von einem halben Jahr, danach kommt Post vom KBA mit Androhung der Stilllegung und Nachfrist zum Updaten. Dadurch habe ich auch Hoffnung für meinen HU-Termin im Sommer. Eventuell wird es ja wieder so wie in Bayern: Dort wurde kein VW mit Schummelsoftware stillgelegt, da eine extremistische Splitterpartei aus dem Alpenraum dagegen war. Da es die bei mir nicht gibt, habe ich da wenig Hoffnung. Bei mir kam der Brief mittlerweile auch. Wenn nichts dazwischen kommt, rufe ich am Montag bei der Rechtschutz an und wenn die nickt, geht's zu meiner Anwältin und dann kommt der Schlachtplan.

    Astra K ST, 1.6 BiTurbo, Innovation, EZ06/17, Onyxschwarz

  • Es läuft wohl im Hintergrund eine Karenzfrist von einem halben Jahr, danach kommt Post vom KBA mit Androhung der Stilllegung und Nachfrist zum Updaten. Dadurch habe ich auch Hoffnung für meinen HU-Termin im Sommer. Eventuell wird es ja wieder so wie in Bayern: Dort wurde kein VW mit Schummelsoftware stillgelegt, da eine extremistische Splitterpartei aus dem Alpenraum dagegen war. Da es die bei mir nicht gibt, habe ich da wenig Hoffnung. Bei mir kam der Brief mittlerweile auch. Wenn nichts dazwischen kommt, rufe ich am Montag bei der Rechtschutz an und wenn die nickt, geht's zu meiner Anwältin und dann kommt der Schlachtplan.

    Vielen Dank für das Update.


    In einem halben Jahr wären wir ja schon einmal ein gutes Stück weiter. Berichte gerne mal von der Rechtsschutz und möglichen Ausgängen.

    Astra K Sports Tourer 1,6 CDTI (81 KW), EZ 02/17; Business (Paket Navigation Plus, Komfort)

  • Moin zusammen,


    ich werde am Montag Opel ein Schreiben zukommen lassen, mit der Aufforderung Rückabwicklung abzgl. Nutzungsersatz.

    Der BGH hat bereits geklärt, dass ein entsprechender Nutzungsersatz bei der Rückzahlung des Kaufpreises abzuziehen ist. Es gibt im Internet ein paar Rechner.

    Jedoch rechne ich aktuell nicht damit, dass das sehr Erfolgreich sein wird. Aber hey, probieren kann man es mal.


    Am Beispiel VW wurde das ganze ja schon von allen möglichen Gerichten entschieden (sofern es denn ein Urteil gab). Problematisch ist jedoch, dass es bei VW beweisbar war, dass die obere Führungsebene Kenntnis von den Manipulationen hatte. Ob das bei Opel auch so „leicht“ möglich ist, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.


    Aber solange der Bescheid des KBA ggü. Opel noch nicht rechtskräftig ist, wird es sowieso schwierig, oben genannten Anspruch abzuleiten.


    Insgesamt seid vorsichtig bei dem ganzen Google Ergebnissen von Kollegen, die euch das gelbe vom Ei versprechen im „Opel-Diesel-Skandal“.

  • ........ Problematisch ist jedoch, dass es bei VW beweisbar war, dass die obere Führungsebene Kenntnis von den Manipulationen hatte. Ob das bei Opel auch so „leicht“ möglich ist, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.


    Aber solange der Bescheid des KBA ggü. Opel noch nicht rechtskräftig ist, wird es sowieso schwierig, oben genannten Anspruch abzuleiten........

    Ich habe auch einen BRief bekommen, bzw 2, da ich zwei Astra K 1.6 CDTI habe, ich Glücklicher.

    Da ich damals bei meinem Golf schon in "Genuss" dieser Software kommen durfte gibt es die bei mir definitiv nicht.


    Im Anhang mal direkt vom KBA. Hier ist eindeutig eine unzulässige Abschalteinrichtung erwähnt, und meiner Rechtsauffassung nach ist es völlig unerheblich ob und wer hier bei Opel Bescheid wusste, sondern die Tatsache, dass hier ein versteckter (und vorsätzlicher) Mangel vorliegt ist ausreichend.

    Zusätzlich hat Opel ja bereits ein paar Millionen Strafe gezahlt... ;)

    Und meines Wissens nach IST der Bescheid rechtskräftig, sonst würden doch keine Rückrufe ins Haus flattern.

    Erst gab es das "freiwillige Softwareupdate", da das aber nicht in dem Umfag erfolgreich war, hat jetzt das KBA eine Anordnung erlassen.


    Ich für meinen Teil werde das so nicht akzeptieren. Entweder großer oder kleiner Schadensersatz, je nachdem.

    Bis Dato stellt sich mein Händler unwissend, ist ja nur eine Software, und das hat nichts mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zu tun. Seit Zustellung des KBA-Ausdruckes habe ich nichts mehr gehört.


    Grüße

  • Hier ein paar Interessante Fakten

    -betrifft zwar VW, aber sollte übertragbar sein:

    (https://rechtecheck.de/verkehr…e-im-abgasskandal/#update)



    BGH-Urteil zu Schadensersatz trotz Software-Update

    Laut einem BGH-Urteil vom 30.7.2020 (Az. VI ZR 367/19) ist es für den Anspruch auf Rückabwicklung unerheblich, ob der Käufer bereits dem Rückruf gefolgt ist. Damit können die betrogenen Kunden ihre vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge auch zurückgeben, wenn das Software-Update bereits installiert wurde.

    Der BGH argumentiert, dass die Kunden von vorneherein kein Auto mit Betrugssoftware kaufen wollten und somit den Wagen zurückgeben können. Eine nachträgliche Änderung und somit (angebliche) Werterhöhung ändert daran nichts.


    Oder hier:


    BGH-Urteile zu Nachlieferung eines Nachfolgemodells

    In vier Urteilen vom 21.07.2021 hat sich der BGH mit den Grenzen der Sachmängelhaftung im Abgasskandal beschäftigt. (Az. VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 und VIII ZR 357/20). Dabei stellten die Richter fest, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt, da der Entzug der Zulassung droht. Daher können die Kunden Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen, bei dem der Mogel-Diesel gekauft wurde………

    …….

    Bei Gebrauchtwagen ist allerdings die Nacherfüllung schwierig, da sich kaum ein vergleichbares, gebrauchtes Nachfolgemodell finden lässt. Allerdings hat der BGH in seiner Pressemitteilung explizit auch auf die anderen Ansprüche aus der Sachmängelhaftung hingewiesen. Die Kunden können also eine Preisminderung oder eine Rückabwicklung verlangen. Der Vorteil ist: Bei der Haftung für Sachmängel -und jetzt kommt’s: kommt es nicht auf Vorsatz an. Es reicht schon, wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist.

  • Ich habe am Freitag auch Post bekommen.

    ssmmuu das ist interessant, allerdings richtet sich das bei meinem Gebrauchten ja gegen meinen FOH und der kann dafür ja nichts. Das ist ein Familienbetrieb mit dem ich eigentlich sehr zufrieden bin, daher würde ich persönlich davon abgehen gegen den Kaufvertrag mit ihm vorzugehen.

    Opel Astra K Sportstourer Dynamic CDTI 1.6L 136 PS, IntellLink 900, Rückfahrkamera, Winter-Paket, PDC, AGR Sitze, Sitzheizung, Sichtpaket, Solar-Protect

  • Ich habe am Freitag auch Post bekommen.

    ssmmuu das ist interessant, allerdings richtet sich das bei meinem Gebrauchten ja gegen meinen FOH und der kann dafür ja nichts. Das ist ein Familienbetrieb mit dem ich eigentlich sehr zufrieden bin, daher würde ich persönlich davon abgehen gegen den Kaufvertrag mit ihm vorzugehen.

    Das ist natürlich dir überlassen - ich kann dir nur sagen wie wir es bei uns in der Firma handhaben (habe auch im Maschinenverkauf zu tun) - wir geben das 1:1 an den Hersteller weiter und holen uns da unser Geld zurück.

    Zufrieden bin ich ja mit meinen Astra auch, nur das passt mir nicht. Erstens wollte ich WIRKLICH ein Auto das nix mehr mit Skandal zu tun hat, da ich das beim Golf hatte. Und zweitens passt mir die Kommunikation von Seiten Hersteller und Händler mal gar nicht.

    Grüße

  • Moin,


    ich habe auch den Brief bekommen und möchte das nicht so hinnehmen,

    habe schon online mal so nen Dienst ausprobiert, die die Abwicklung der Schadensersatzforderung übernehmen wollen, die rufen jetzt alle 3 Tage an, scheint wohl lukrativ zu sein :D


    Man sagte mir, ich bekäme um die 4000€ Schadensersatz wenn ich das Auto behalte oder um die 13 000 (Kaufpreis - Nutzung) für die Rückgabe.

    Für einen 2016er Astra K mit 125 000km gar nicht so schlecht, finde ich...