Das letzte Schreiben vom KBA ist mit einer Frist versehen. Wenn man dann nicht reagiert, meldet das KBA an die Zulassungsstelle. Nur die kann die Zulassung entziehen und auch das geht nicht sofort mit „Hallo hier ist das Ordnungsamt. Wo ist ihr Fahrzeug?“, sondern mit einem Schreiben nebst Frist.
Dem Vernehmen nach ist diese Frist mit 14 Tagen dann wohl relativ kurz.
Gegen die Aufforderung der Zulassungsstelle kann man normalerweise Widerspruch einlegen. Sicher kann man vor dem Verwaltungsgericht gegen die Aufforderung vorgehen. Teilweise war das auch schon erfolgreich, oft auch nicht.
Da kommt es darauf an, ob man es für den Astra mit genau diesem Motor argumentiert bekommt.
Meine Anwältin hat mir geraten auf jeden Fall solange zu warten, bis die Zulassungsstelle von sich hören lässt. KBA hat keinerlei Befugnisse an meiner Zulassung.
Ich werde es mind. mit dem Widerspruch versuchen. Sind gerade mit dem Hauptverfahren gegen Opel am OLG.