Neue Software für Opel Astra Diesel 1.6 - ohne AdBlue

  • Unser ruckelt bei Teillast schon seit dem Kauf.


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    Edit:


    Ach, ja, ich weiß bei meinem die Agr-Rate bei Teillast.

    Daran liegt es nicht ^^

    1.6 cdti 100kw AT ST Dynamic mit 18" BiColor aus 01/17

  • Das wird nochmal sehr interessant: https://www.lto.de/recht/nachr…g-vg-schleswig-az3a33220/


    Das Hauptargument von Opel für umfangreiche Thermofenster war ja bisher, dass es alle so gemacht haben und es deshalb ok war und das Update von VW ja auch nichts anderes macht und vom KBA genehmigt wurde. Wenn jetzt wieder ein Fahrverbot im Raum steht, ändert sich einiges.

    Astra K ST, 1.6 BiTurbo, Innovation, EZ06/17, Onyxschwarz

  • Gerade war es soweit: "Förmliche Zustellung" mit Androhung der Stilllegung von der Zulassungsbehörde. Mit Frist von 3 Wochen zum Nachweis des Software-Updates. Bis jetzt noch kein Kosten, aber weitere kostenpflichtige Maßnahmen sind beim Verstreichenlassen der Frist angedroht.

    Sie bauen auch gleich die möglichen Gegenargumente mit ein:

    Nach aktueller Rechtsprechung sei es nicht unverhältnismäßig, das Update behördlich zu erzwingen. Und auch das zivilrechtliche Verhältnis mit dem Verkäufer oder Hersteller habe nichts damit zu tun.

    Das Update sei auch nicht aus Gründen der Beweissicherung zu verweigern, da ich vor dem Update ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen könnte.

  • Bei mir hat sich auch das Landratsamt gemeldet mit einer Frist von nur 2 Wochen. Dabei habe ich das Update schon längst durchführen lassen.

    Bezüglich Termin war das zumindest bei mir sehr unterschiedlich... Einer hat was von drei Wochen gelabert und beim anderen ging es binnen 2 oder 3 Tage.

    Zum Update selbst... Motorlauf finde ich unverändert, Verbrauch dürfte sich leicht erhöht haben und paar hundert km nach Update kam die Meldung"fahren sie weiter Filter wird regeneriert". Diese Meldung hatte ich noch nie. Fahre weite Strecken ohne Autobahnanteil. Daher befürchte ich, dass das Update zur vermehrten Rusßildung führt.

  • dass das Update zur vermehrten Rusßildung führt.

    Das ist wegen der erhöhten AGR Rate tatsächlich so.

  • Das Update sei auch nicht aus Gründen der Beweissicherung zu verweigern, da ich vor dem Update ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen könnte.

    Na gut, dass das quasi kostenlos ist und gängige Gutachter dafür nur niedrige vierstellige Beträge berechnen. Deutsche Behörden sind einfach nah am Verbraucher, der ihre Gehälter bezahlt...

    Astra K ST, 1.6 BiTurbo, Innovation, EZ06/17, Onyxschwarz

  • Gestern gab es das Schreiben der örtlichen Zulassungsstelle. Ein anderer Verwaltungsakt von mir ist seit über 3 Monaten in Bearbeitung und mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mal nach dem Stand fragen dürfe (Untätigkeitsklage hat hier leider keinen Sinn, weil die Entscheidung in dem Fall sonst definitiv gegen mich getroffen wird). Aber wenn es gegen mich geht, geht es unglaublich schnell.

    Ich habe jetzt 10 Tage Zeit, um das Update einspielen zu lassen. In der Zeit bekomme ich nicht mal einen Termin beim FOH. Ich werde das weitere Vorgehen mit meiner Anwältin besprechen.


    Zwischenzeitlich wurde mein Verfahren vom AG Frankfurt zum AG Rüsselsheim überwiesen, da man zwar nicht die Adresse, wohl aber den Gerichtsstand angepasst hat. Ein Schelm wer Böses dabei denkt... Das dürfte für die nächste größere Verzögerung sorgen.

    Astra K ST, 1.6 BiTurbo, Innovation, EZ06/17, Onyxschwarz

  • Na ja, der Mitarbeiter in der Zulassungsstelle macht einfach seinen Job. Auf das grundsätzliche Verfahren dürfte er keinen Einfluss haben. Leztlich wird man die Durchführung des Updates nicht verhindern können, wenn man weiter mit einem zugelassenen Fahrzeug unterwegs sein will. Bezüglich "unglaublich schnell": Die Schreiben von Opel und vom KBA wirst Du im Laufe von über einem Jahr ja auch erhalten haben. Ich habe die Sache auch bis jetzt hinausgezögert .... Und das Schadenersatz-Verfahren gegen Opel dürfte von dem Verwaltungsvorgang unabhängig sein.

    Ich würde im Deinem konkreten Fall einen Termin beim FOH machen und dann bei der Zulassungsstele anrufen und die weitere Vorgehensweise absprechen. Ein bischen Spielraum für eine begründete Fristverschiebung wird es geben.

  • Hallo zusammen,

    ich habe Anfang der Woche auch das Schreiben mit einer gut zweiwöchigen Frist von der Zulassungsstelle erhalten. Waren dann mit effektiv 6 Wochen (inkl. Weihnachten) Bearbeitungszeit doch recht schnell. Die haben ja (wie bei euch allen) erst Anfang Dezember von meiner Renitenz erfahren.


    Ich gehe davon aus, dass die Zulassungsstelle keine Einzelfallprüfung macht, was ein Pflichtrückruf technisch enthält. Es gibt ja durchaus Rückrufe, die ein unmittelbares Produkthaftungsrisiko abwehren (Brand, Bremsversagen, Airbags usw) und da macht es extrem Sinn nicht ewig rumzueiern. Dass wir das bei dem Abgasthema anders sehen, ist ja auch kein vollkommen flächendeckender Konsens.


    Montag hab ich jetzt den Werkstatttermin. „Ich könne auch warten, dauert nur 2h…“


    Nach Rücksprache mit meiner RA gehen wir nicht gegen den Bescheid vor. Die Erfolgschancen liegen bestenfalls im Promillebereich und bis zum Urteil am VG sind so im Mittel auch 1200€ Gebühren fällig. Auch wenn’s mir nicht gefällt, muss jetzt dann auch mal gut sein.


    Grüße