Neue Software für Opel Astra Diesel 1.6 - ohne AdBlue

  • Hi liebe Forumsgemeinde,

    ich habe den Brief jetzt natürlich auch bekommen. Also wird uns jetzt unser Diesel Kaputt geflasht:

    Diese Aussage: "...nach Neuprogrammierung wird Ihr Fahrzeug hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der Leistungsfähigkeit, der Dauerhaltbarkeit und der Geräuschentwicklung genauso effizient sein wie zuvor."

    Ist doch eine VERARSCHUNG sondergleichen!

    Woher kommt den die Verringerung von Stickoxiden:

    - niedrigere Verbrennungstemperatur durch Anhebung der AGR (Abgasrückführung) dadurch noch mehr Versottung des Ansaugtraktes sowie ineffizientere Verbrennung da Sauerstoffüberschuss vermieden wird, was ja eigentlich die Verbrennung beim Diesel effizient macht.

    - LNT (NOX Falle) wird öfters regeneriert (dadurch Mehrverbrauch durch Zusatzdiesel Injektionen)


    Durch die erhöhte AGR Rate wird natürlich auch die Russbildung erhöht. Die Folge ist das der DPF öfters regenerieren muss = wieder mehr Diesel wird eingespritzt!

    Generell wird sich der Verschleiß Motorentechnisch definitiv alleine durch die AGR Rate erhöhen.


    Das deckt sich mit sämtlichen Erfahrungsberichten von Software-Updates in Richtung Abgasoptimierung. Es wird immer geschrieben: Rauszögern, nicht machen, Fahrzeug zurückgeben.


    Ich finde das eine Riesen große Sauerei, das von seiten Opel solche verlogenen Versprechen hinsichtlich "Kraftstoffverbrauchs, der Leistungsfähigkeit, der Dauerhaltbarkeit und der Geräuschentwicklung genauso effizient sein wie zuvor" getätigt werden.

    Wer hat nachher den Mehrverbrauch, den höheren Verschleiß (Kolben, Ventile, Zylinder) den versotteten Ansaugtrakt, den Rußpartikelfilter der genausofrüh aufgeben wird, wie der AGR Kühler und das AGR Ventil. Vom Lader der bei genügend Gegendruck sowieso draufgeht will ich gar nicht reden. ;(


    Mit dem Widerspruch von Opel: Das ist doch eine Farce. Wenn noch etwas änderbar wäre, würden wir nicht alle Verpflichtend Post bekommen. Opel als Marke will nur sein Gesicht wahren.


    Die Frage ist leider wie man gegen solch eine Willkür ankommen will oder sich etwas holen kann.

    Deshalb mein Eingangssatz: Das schön sparsame und Haltbare Aggregat wurde schon durch die 6er Norm kastriert und jetzt durch das Update hingerichtet!

    Das wird richtig was für die Umwelt getan, bei so viel Ersatzteileinsatz und Mehr-Diesel Verbrauch und vielen wirtschaftlichen Totalschäden. Unglaublich! :cursing:

    Es freut sich nachher der Staat, durch haufenweise Steuereinnahmen und ankurbeln der Wirtschaft. (die Umwelt eher nicht.... :huh: )

  • Moinsen Astrafahrer!


    auch bei mir kam am Samstag Post von Opel. Direkt heute habe ich Kontakt mit einem Kieler Anwalt aufgenommen, der wohl recht viel Erfahrung mit "Schummeldieseln" hat. Als Ersteinschätzung hat er mir gute Chancen vorhergesagt, für meinen 2018er mit 110 PS, für den ich knapp 12.000,- € gezahlt habe, noch ca. 9800,- zurückzubekommen. Oder halt Schadensersatz. Stand heute weiß ich nicht, wie ich verfahren soll, erstmal etwas auf Zeit spielen. Wenn das Update draufgespielt wird, dann so spät wie möglich.


    Übrigens: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wird nach der Aussage des Anwalts höchstwahrscheinlich greifen- das ist dann mit das Erste, was geklärt wird.


    VG aus Holstein

  • Ein Bescheid kann auch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Solange ein Widerspruchs- oder Klageverfahren läuft, ist da also noch gar nichts rechtskräftig.


    Im VW-Skandal war die zentrale Anspruchsnorm § 826 BGB und bei einer juristischen Person, braucht es ein Verschulden der oberen Etagen (§ 31 BGB). Bei VW wurde dieses Wissen schon geleaked und konnte daher entsprechend nachgewiesen werden. Ob das wie gesagt bei Opel der Fall ist, ist noch nicht so bekannt. Alle Strafverfahren wurden -trotz Ermittlungen- zumindest nach meiner Kenntnis nach eingestellt.


    In sämtlichen Baukasten-Schriftsätzen der VW-Anwälte wurde dies immer wieder angefüht, obwohl der BGH dies eindeutig entschieden hatte, dass die Chefs bescheid wussten.


    Könntest du mir mal eine Quelle zukommen lassen, bzgl. der Mio-Strafen.


    Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt m.E. eine Vergleichbarkeit des VW und Opel Skandals nur eingeschränkt möglich.

  • Ich werde mir definitiv auch erst das ok meiner RS (DEVK) einholen. Mich wundert gerade der hohe Restwert bzw. Schadenersatz. Ich habe für meinen 1.6er Bj. 2018 bei 14.700km gerade mal 17.800€ als Jahrewagen bezahlt. Aktuell hat er 107.000 runter. Da würde micht echt interessieren was die Anwälte da raus holen. Abgeben ist für mich auch keine Option. Ein anderes adäquates Auto was einen 1.3t Wohnanhänger zieht und mit meinem Führerschein zusammen passt werde ich mir auf kurz oder lang bei den Preisen nicht leisten können.

    Opel Astra K Sportstourer Dynamic CDTI 1.6L 136 PS, IntellLink 900, Rückfahrkamera, Winter-Paket, PDC, AGR Sitze, Sitzheizung, Sichtpaket, Solar-Protect

  • Ich werde mir definitiv auch erst das ok meiner RS (DEVK) einholen. Mich wundert gerade der hohe Restwert bzw. Schadenersatz. Ich habe für meinen 1.6er Bj. 2018 bei 14.700km gerade mal 17.800€ als Jahrewagen bezahlt. Aktuell hat er 107.000 runter. Da würde micht echt interessieren was die Anwälte da raus holen. Abgeben ist für mich auch keine Option. Ein anderes adäquates Auto was einen 1.3t Wohnanhänger zieht und mit meinem Führerschein zusammen passt werde ich mir auf kurz oder lang bei den Preisen nicht leisten können.

    Sofern der Anspruch dem Grunde nach besteht, solltest du ggf. prüfen, ob du die Kiste vll nicht doch zurückgibst. Denn einen besseren Preis wirst du nicht mehr bekommen und wie hoch der kleine Schadensersatz ausfällt... Außerdem vll eine sinnvoller Position für einen möglichen Vergleich. Opel wird sich bestimmt nicht den Hof vollstellen mit unseren schummel Astras.


    Ob es sich für einen lohnt, müsste nach Feststellung der Nutzungsentschädigung, welche vom damaligen Kaufpreis abzuziehen ist, geprüft werden. Diese berechnet sich bei Gebrauchten wie folgt:


    Kaufpreis*gefahrene Kilometer / Gesamtlaufzeit-Tachostand bei Kauf


    Die Gesamtlaufzeit ist höchst umstritten, jedoch von 150.000 bis 350.000 km ausgehen... m.E. ist 250.000 ein fairer Wert für den modernen Diesel.

  • Könntest du mir mal eine Quelle zukommen lassen, bzgl. der Mio-Strafen.

    Opel Dieselskandal: 65 Millionen Strafe statt Prozess | AUTO MOTOR UND SPORT (auto-motor-und-sport.de)



    Ob es zwingend den Tatbestand der Sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung bedarf - ich weiß es nicht, würde aber sagen in diesem Fall nein,

    wo wir uns wohl darauf verständigen können ist ein bestehender Mangel. Ob der laut Definition jetzt arglistig verschwiegen wurde oder nicht werden über kurz oder lang die Gerichte klären.


    Aber lies dir doch auch mal diesen Fal durch:

    Urteilsticker: BGH zu den Grenzen der Nachlieferung eines gekauften Fahrzeugs nach einem Modellwechsel | Jura Online (jura-online.de)

    Hier geht es NICHT mehr um §826.

    "Ein Kraftfahrzeug eigne sich für seine gewöhnliche Verwendung grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt."

    Und das ist durch das KBA in Frage gestellt. ;)


    Hier noch als Ergänzung dazu: Abgasskandal: Nachlieferung eines Nachfolgemodells möglich (rechtecheck.de)


    Zumindest war der Chefetage bei Opel wohl zmindest seit 2017 klar, dass hier was nicht stimmt:

    936068_1_DUH_3.pdf (schwaebische.de)

    936066_1_DUH_1.pdf (schwaebische.de) Seite 18....

  • erst einmal vielen lieben Dank für die Quelle. Ein kleiner Lichtblick ist ja, dass Verfahren gehen die Chefetagen gegen Auflage eingestellt wurden.


    Zu deinem zitierten Urteil: Da geht es offensichtlich um das Verhältnis Käufer - Verkäufer, da Gewährleistungsrechte Gegenstand der Entscheidung sind. Diese könnten gerade nicht gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden (außer er ist zugleich Verkäufer).


    Ich vermute, die meisten hier betroffenen Modelle sind bereits aus der Gewährleistung raus, sodass nur das Anklopfen beim Hersteller über bleibt.


    Und 2017 ist viel zu spät, da der eigentliche Betrug bei der Typengenhmigung geschehen ist.

  • Zu deinem zitierten Urteil: Da geht es offensichtlich um das Verhältnis Käufer - Verkäufer, da Gewährleistungsrechte Gegenstand der Entscheidung sind. Diese könnten gerade nicht gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden (außer er ist zugleich Verkäufer).


    Nein, primär geht es um Sachmangel - § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB.

    Und hier schaut es mal gar nicht schlecht aus, siehe auch das jeweilige Beispiel.. aber alles nur Theorie. Mal sehen wie das alles ausgeht.

    Grüße

  • Alle rechtlichen Bedenken in Ehren. Aber wieso kann das KBA solch ein Update schon verpflichtend machen, wenn scheinbar Opel Einspruch erhoben hat? Weiterhin wurden doch schon Millionenzahlungen von Opel bewilligt. Ist das nicht schon ein Schuldeingeständnis? Und die Käufer dürfen das jetzt ausbaden :m0024: