Neue Software für Opel Astra Diesel 1.6 - ohne AdBlue

  • Selbst als gegen VW etliche BGH Entscheidungen zum EA189 Motor ergangen sind, welche detailliert aufgezeigt haben, wie manipuliert wurde und das die oberste Riege hiervon Kenntnis hatte, hat sich VW weiterhin teuere Anwälte geleistet und sämtliche Verfahren vor Gericht meist durch Vergleich beendet oder eine weitere Entscheidung gegen sich ergehen lassen


    Opel wird sich hier in der Regel analog verhalten… da letztendlich noch bewiesen werden muss, dass die oberste Riege von Opel Kenntnis von der Manipulation hatte. Hierzu gibt es m. W. noch keine Entscheidung, an die man sich „einfach“ ranhängen könnte.

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mich auch an eine Kanzlei gewandt.

    Aussage war, dass sie es generell nur mit Rechtsschutz machen, da Opel aktuell nicht sofort die weiße Fahne schwenkt, sondern es auf eine Verhandlung ankommen lässt. Das kann dann so oder so ausgehen - Einzelfallentscheidungen eben. Dauer ca. 1-2 Jahre bis zu einem Urteil.


    Um nicht erst am Amtsgericht rumzueiern, sondern direkt beim LG einzusteigen muss die Klage einen Streitwert >5000€ haben.


    Grüße



  • hagrid2412

    Werden denn schon Zwangsmaßnahmen angedroht?

    Wenn nein: Weiter warten.

    Wenn ja: Termin beim FOH zur Installation vereinbaren und hoffen, dass dieser vor der Zwangsstillegung liegt.

  • Hab auch 2 Schreiben von Opel bekommen. Es ist mMn absichtlich bedrohlich verfasst, aber erst beim Schreiben vom Ordnungsamt muss man aktiv werden. Ich kann mir vorstellen, dass die auch mit sich reden lassen, wenn man zum Update angemeldet ist, der Termin aber nach der Stillegungsfrist ist. Wichtig ist nur, dass man sich in dem Fall dort meldet. Auch im Amt arbeiten nur Menschen.

  • Ich kann mir vorstellen, dass die auch mit sich reden lassen, wenn man zum Update angemeldet ist, der Termin aber nach der Stillegungsfrist ist.

    Kann ich mir auch vorstellen, das muss aber nicht so sein.

    Ein "sturer Hund" könnte auch erst die Zwangsmaßnahme vollstrecken und dann kann man mit dem Astra entweder mit Kurzzeitkennzeichen oder auf dem Hänger zum FOH fahren.


    Was ich damit auch andeuten will:

    Den Ankündigungen werden Androhungen von Strafmaßnahmen folgen. Ich würde die "Gelegenheit" nutzen und zügig einen Termin für das Update arrangieren.

  • Nachfolgend, was mein Anwalt zum zweiten Schreiben mir geschickt hat:

    Bitte nur als unverbindliche Info betrachten. Ich kann für nichts garantieren!


    Sehr geehrter Herr Xxxx,


    aufgrund dieses Schreibens ändert sich zunächst nichts. Weder das KBA noch Opel können kurzfristig Ihr Fahrzeug stilllegen lassen, dies bleibt der örtlichen Zulassungsbehörde vorbehalten.

    Erfahrungsgemäß folgt Schreiben wie diesen mit einigem zeitlichen Abstand eine letztmalige Aufforderung samt Fristsetzung, nach Verstreichenlassen welcher dann das KBA die örtliche Zulassungsbehörde informieren würde.

    Erst diese könnte dann unter Androhung der Stilllegung des Fahrzeugs den Nachweis der Durchführung des Updates fordern. Hierfür würde diese dann erfahrungsgemäß wiederum nochmals eine Frist von 2 bis 3 Wochen setzen.

    Kontaktieren Sie uns falls weitere Aufforderungsschreiben eingehen sollten und senden Sie uns eine Kopie zu.

    Im Ergebnis jedenfalls: Eine Stilllegung ist aktuell nicht zu befürchten.

    Nicht selten dauert es nach Schreiben wie diesen nochmal wieder einige Monate oder bis über ein Jahr, bis tatsächlich die örtliche Zulassungsbehörde mit der Stilllegung droht.

    In letzter Konsequenz wird jedoch ein Softwareupdate erforderlich sein, um die Stilllegung abzuwenden. Dieses lässt sich jedoch vorerst weiter hinauszögern, was wir angesichts der durchaus plausiblen Folgeprobleme eines Updates grundsätzlich empfehlen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Astra K ST Dynamic 1.6 CDTI Automatik, 136PS, Schwarz, Baujahr 01/2018

  • So ähnlich hat es meine Anwältin auch formuliert.

    Astra K ST, 1.6 BiTurbo, Innovation, EZ06/17, Onyxschwarz

  • Das deckt sich bzgl. Zeitschiene mit der Größenordnung, die mir auch mein Anwalt genannt hat.

    „Bei VW haben wir das so 1-2 Jahre ausgesessen“


    Ich schließe jetzt aus den Meldungen von euch, dass erst der Brief der örtlichen Zulassungsstelle (und nur der) mit der darin vermerkten Frist uns zum Werkstattbesuch motivieren sollte, da es dann akut wird.


    Kennt jmd die Sachlage bzgl. „Vernichtung von Beweismitteln“. In der Vergangenheit hat es wohl tlw. geklappt, damit eine Aussetzung der Vollstreckung bei der Zulassungsstelle zu erreichen. Es gibt aber inzwischen auch anderslautende Urteile bei denen die Zulassungsstelle dieses Spiel nicht mitgespielt hat