Nur so zur Info:
Da es genügend Leute gibt, die in der Realität die Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten falsch in Deutschland einsetzten.
Der Paragraphen in STVO 17 Absatz 3 und die Geschwindigkeit bei diesen Witterungen die STVO 3 Absatz 1 regelt dies so.
STVO 17 Absatz 3:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Stvo 3 absatz 1:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Hoffe das einige von hier und mit der Bitte an weitergabe, an alle die Autofahren erreicht werden können, die mit falscher Beleuchtungskombination unterwegs sind.
Bei der ganzen Info sind Fahrzeuge mit Sonderrechten und Blauen oder Gelben Blinklicht anders zu bewerten (Gründe warum sie es an haben).