Klar, öffentlicher Dienst
abnehmbare Anhängerkupplung
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Achja... in der Preisliste steht bei den Gewichten immer bei 12% Prüfsteigung. Ich weiß jetzt nicht ob das so bindend ist mit den Anhängelasten, besonders wenn ich evtl. gar keine 12% (das ist ganz schön Holz) fahre, weiß da jemand mehr?
Das ist egal. Was im Fahrzeugschein als Maximalgewicht steht ist bindend.
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Nö
https://www.bjr.de/foerderung/…ldungsmassnahmen-jbm.html
Jetzt aber zurück zum Thema:
Weiß jemand, ob man mehr an die Kupplung hängen darf, auch wenn man keine 12% Steigungen fährt?
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Nö
https://www.bjr.de/foerderung/…ldungsmassnahmen-jbm.html
Jetzt aber zurück zum Thema:
Weiß jemand, ob man mehr an die Kupplung hängen darf, auch wenn man keine 12% Steigungen fährt?
Trotzdem...
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Das ist egal. Was im Fahrzeugschein als Maximalgewicht steht ist bindend.
Danke für den Hinweis mit dem Fahrzeugschein. Also da steht
B.ANH.BETR.*O.1:1300 BIS 8% Steig.S.1:MAX.S-PL.*WW.AHK LT.EGTG
Edit: bei O.1 steht ansonsten 1220
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Jaja, Dreistigkeit siegt.... hab eben mal kurz nachgeschaut.
Also der 1.0er ohne Easytronic darf 1220kg gebremst ziehen, 150PSler 1450kg
Äh, wie soll ich jetzt verstehen? 1220 kg oder1300 kg?
Edit: hat sich erledigt. Siehe Vorposter Bremmo
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Also ich versteh das jetzt so, dass man die 1220kg bis 12% fahren darf und die 1300 bis 8%
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nee 1300 wenn der Hänger ne Auflaufbremse hat 1220 wenn nicht die Steigung ist unwichtig
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Aber wieso werden dann die 8% Steigung im Fahrzeugbrief geschrieben. Meinst du zufällig gebremst/ungebremst?
Ungebremst darf mein K bloß 610kg ziehen.
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das kann sein. Die %-Angabe hab ich beim Defender nirgendwo und beim Astra hab ich das nicht geguckt, weil der eh keine AHK hat. Ich denke die wollen verhindern, daß man mit vollem Hänger ne 80% Steigung fährt. Die Leistung wird da schnell an die Grenze kommen. Das kannst Du prima in den Kasseler Bergen sehen, wenn sich 40 Tonner da mit 30 hoch kämpfen. Zur Not frag mal beim TÜV dann hast Du ne ganz genaue Info