Okay sehr interessant, weil die Betriebsanleitung die ich habe, aus Deutschland , steht dieses Kästchen nicht bei...
Hab die aktuelle doch gefunden auf der Opel Seite direkt
abnehmbare Anhängerkupplung
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Echt der Wahnsinn bezüglich der Anhängerkupplung beim Automatik...
War jetzt beim FOH. Der wusste natürlich von nichts und naja glaubt mir auch irgendwie nicht wirklich...
Hab jetzt bei Opel angerufen. Gleiches Problem...Keiner weiß von irgendwasSo ich habe noch ne neue Nummer bekommen und wurde mit einem anderen Mitarbeiter verbunden der Rücksprache mit einem Techniker gehalten hat.
Der hat mir versichert, dass es nicht stimmt und das man normal die Anhängerkupplung benutzen kann, darf!
Naja wenn du meinst dann viel spaß beim fahren. Ich würde es bicht tun. Nicht umsonst steht das auch im kfz schein. Außerdem habe ich bei opel eine andere aussage bekommen. Dann hattest du wohl einen dran der keine Ahnung hat.
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Hallo und guten Abend an alle,
ich habe selber Anfang April 2016 auch den ST mit 150 PS und Automatik bestellt und habe hierzu zwei Fragen bzw. Inputs:
Bis 1. März 2016 war ja die AHK tatsächlich nicht mit Automatik bestellbar. Auf der Zulassung von Moe3279 ist als Datum 07.04.2016 vermerkt. Ich nehme an, dass dieser Wagen (und alle anderen die bereits zum jetzigen Zeitpunkt angemeldeten sind) gemäss den vorherigen Spezifikationen gefertigt bzw. bestellt wurden. Dann wäre die die Sache mit der Einschränkung auf Fahrradträger logisch und nachvollziehbar.
Wie aktuell sind die zitierten Betriebsanleitungen bzw. in welchen Intervallen werden diese (auch die online verfügbaren) aktualisiert? Kann es sein, dass diese ebenfalls auf dem Datenstand vor dem 1. März 2016 basieren?
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Also die Betriebsanleitung die ich auf der Opel Seite gefunden habe ist von Februar 2016.
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Ende Mai/Anfang Juni soll es angeblich ne neue Preisliste geben.
Mal sehen was da dann so drin steht.
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Guten Morgen zusammen
Habe heute Morgen direkt nochmal beim Kundendienst angerufen. Die haben einen Antrag an die Technikabteilung geschickt für eine Stellungnahme zu dem Problem.
Wurde gerade im Moment zurück gerufen.
Antwort:Bei Ihrem Auto gibt es diesbezüglich keinerleit Probleme.
Es könnte sein, das die Papiere dennoch alt sein können, bei der Auslieferung Ihres Autos.Man soll dann über den Händel nach Opel einen Antrag an die Homologation von Opel stellen, dass die COC Papiere umgeändert werden.
Ich hoffe ich konnte euch damit helfen !
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Antwort:Bei Ihrem Auto gibt es diesbezüglich keinerleit Probleme.
Es könnte sein, das die Papiere dennoch alt sein können, bei der Auslieferung Ihres Autos.Man soll dann über den Händel nach Opel einen Antrag an die Homologation von Opel stellen, dass die COC Papiere umgeändert werden.
Ich hoffe ich konnte euch damit helfen !
Für welchen Motor gilt diese Aussage? Benzin oder Diesel?
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BA Seite 219 (eingerahmter Kasten):
WARNUNG:
Fahrzeuge mit Motor B14XFT und Automatikgetriebe:
Die Verwendung der Zugvorrichtung ist nur für die Anbringung
kompatibler Fahrradträger zulässig. Zugvorrichtung nicht zum Ziehen
von Anhängern verwenden.Das hab ich denen weiter gegeben bzw. haben auch selber direkt nachgeguckt ob das stimmt was ich sage.
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Das heißt, der B14XFT darf nach deren Aussagen weiterhin keine Anhänger ziehen? Stimmt die BA oder sind die COC Papiere doch "nur" falsch? Bis zu welcher Anhängelast gilt diese Aussage?
Ich blicke nicht mehr durch... -
Ich verstehe das so:
Opel hatte bedenken das der Motor B14XFT und oder das Automatikgetriebe beim ziehen eines Anhängers Schaden nehmen könnten und deßhalb die Anhängerkupplung nur für Fahrradträger freigegeben. Diese Bedenken haben Sie nun nicht mehr und Betroffene können sich an ihren FOH wenden damit dieser dann einen Antrag bei Opel stellt. Opel prüft dann den Fall und stellt eine Bescheinigung aus. Mit dieser können die KFZ Papiere geändert werden damit ein Anhängerbetrieb ganz offiziell zulässig ist. In der Bescheinigung stehen dann auch die Werte der Anhängerlasten (ungebremst/gebremst).