Ok, das ist ja mal sehr interessant zu wissen. Danke. Wie kann ich mich absichern, dass es bei meinem nicht aufgespielt wird?
Normalerweise wird ohne Unterschrift des Kunden auf dem Auftrag erst einmal gar nichts gemacht. Das ist für beide Seiten das Beste. Wenn du den Auftrag unterschreibst, darf auch nur das gemacht werden was schriftlich auf dem Auftrag mit deiner Unterschrift genehmigt wurde. Sollte es sich, wie in diesem Fall , nur um ein freiwilliges Update handeln und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, so darf dieses nicht aufgepielt werden. Sollte es sich um ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Update handeln , so mußt Du zumindest von der Werkstatt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sofern du nicht sowieso schon vom KBA angeschrieben wurdest. Dann bestätigst du in diesem Fall mit deiner Unterschrift das du darüber informiert wurdest. Aufspielen lassen mußt Du es dann,wenn du nicht willst das dein Fahrzeug evtl. vom KBA irgendwann stillgelegt wird. MfG