Datenschutz ist hier keine Begründung. Entweder fallen die Daten nicht unter den Datenschutz, weil sie nicht personenbezogen sind oder sie sind personenbezogen und damit sind es deine Daten und die müssen sie dir sogar auf Verlangen herausgeben. Und das in digitaler Form in einem leicht übertragbaren und gängigen Format. Da man über die VIN auf dich rückschließen kann, weil die Daten bei der Zulassungsstelle mit deinen restlichen Daten verknüpft sind, sollten sie personenbezogen sein. Die DSGVO ist da sehr eindeutig. Viele Grüße vom zertifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten 😉