Hallo Zusammen,
ich habe hier einiges zur Abschaltung von OnStar zum 31.12.2020 gelesen.
Zufällig bin ich über einen Fensehbeitrag auf das Thema eCall gestoßen und habe dann mal im Netz nachgelesen und bin dabei auf folgenden ADAC Artikel aufmerksam geworden :
https://www.adac.de/rund-ums-f…haden-panne/unfall/ecall/
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I unter K 6 steht das Datum für die Typgenehmigung mit dem 20.02.2019, sofern meine Annahme richtig ist, dass dies die im Artikel gemeinte Typengenehmigung ist.
Im Artikel heißt es weiter / Zitat :
" Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typzulassung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung könnte die Plakette verwehrt werden. "
Ist es tatsächlich so, dass OnStar mit dem eCall derart verknüpft ist, dass eCall seit dem 31.12.2020 nicht mehr funktioniert und ist damit dann die Betriebserlaubnis erloschen ?
Oder funktioniert eCall weiter ( was ich jetzt nicht so wirklich ausprobieren möchte ) ?
Vielen Dank für Eure Infos,
Christian