Problem Matrix LED Scheinwerfer Opel Astra K - Höheneinstellung + Abblendlicht automatisch

  • Möchtest du mich zum Versicherungsbetrug anstiften? :whistling:
    Währe mir da gar nicht so sicher, ob da die Versicherungen ohne großes Gezicke zahlen

  • Möchtest du mich zum Versicherungsbetrug anstiften? :whistling:
    Währe mir da gar nicht so sicher, ob da die Versicherungen ohne großes Gezicke zahlen


    Ich hätte lediglich auf Steine gehofft. Aber ich habe deinen Beitrag zum Anlass genommen, meinen Kommentar zu löschen.

  • So ein Schmarrn. Wüsste aber tatsächlich niemandem wo die Scheinwerfer wegen Steinschlag gezahlt worden sind.

  • Glasschäden gelten auch für Scheinwerfer, soweit mein Kenntnisstand

    aber dann käme wegen der schadenshöhe vermutlich ein gutachter der feststellen würde das der scheinwerfer bereits vorher defekt war, zumal das problem mittlerweile sehr bekannt ist.

    Astra K Innovation | 1,4 DI | EDS Phase 1 | 185 PS | EZ 02.2016

  • Glasschäden gelten auch für Scheinwerfer, soweit mein Kenntnisstand

    Ok, es stellt sich die Frage, wie man damit argumentieren kann, wenn der Scheinwerfer schon bereits vorher defekt war. Mit nur dem Defekt wird man wohl nicht durchkommen können.

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Also grundsätzlich wird beim TK Schaden auch der Scheinwerfer bzw. auch das Rücklicht ersetzt. Die Definition heißt "Die kleinste zu ersetzende Einheit". Sollte es also notwendig sein, wie beim LED, den gesamten Scheinwerfer tauschen zu müssen, dann wird dieser auch bezahlt.
    Wie diese Sache natürlich bei solch Billigversicherungen aussieht, muss man explizit bei dieser nachfragen.


    Edit: Ich rate jedoch davon ab, einen Glasschaden beim defekten Scheinwerfer erreichen zu wollen. Die Gutachter, die dann zu 99% sich das anschauen, sind nicht dumm und können solch Betrug schnell nachweisen. Und das wird dann nicht lustig.

    Einmal editiert, zuletzt von Waldlaeufer ()

  • aber dann käme wegen der schadenshöhe vermutlich ein gutachter der feststellen würde das der scheinwerfer bereits vorher defekt war, zumal das problem mittlerweile sehr bekannt ist.

    Es wäre durchaus möglich, dass das ein Gutachter kommt. Wenn das Glas aber kaputt ist, ist es kaputt und das hat nichts mit einem anderen Defekt am Scheinwerfer zu tun. Wenn das kaputte Glas nur durch den Tausch des gesamten Scheinwerfers gewechselt werden kann, dann muss wohl der gesamte Scheinwerfer gewechselt werden.
    Fällt jetzt auf, dass der Scheinwerfer aber schon zuvor defekt war, der vor allem nichts mit dem kaputten Glas zu tun hat, werden die sicher sehr genau hinschauen und prüfen, ob der Glasschaden ggf. absichtlich hervorgerufen wurde, wodurch quasi das Thema Versicherungsbetrug im Raum steht.
    Ich wollte niemanden ermutigen, einen Scheinwerfertausch durch einen vorsätzlichen Glasschaden zu ermöglichen. Mir selbst wäre das Risiko auch zu groß.
    Falls meine Scheinwerfer allerdings mal eine signifkante Beschädigung im Glas haben sollte, dann würde ich tatsächlich überlegen, ob es vielleicht sinnvoll wäre über die Versicherung zu gehen.