Was für eine Korrektur? Auf meinem SW stehen beide Nrn.
Denke alles korrekt soweit
Was für eine Korrektur? Auf meinem SW stehen beide Nrn.
Denke alles korrekt soweit
Was für eine Korrektur? Auf meinem SW stehen beide Nrn.
Denke alles korrekt soweit
Wenn mich nicht alles täuscht, steht allerdings die Nummer nur auf einem Scheinwerfer. Da der rechte und der linke Scheinwerfer Bauart bedingt allerdings unterschiedlich ist müssten auf der ABE zumindest beide Nummern aufgeführt sein beziehungsweise die Nummer, die auf beiden Scheinwerfern eingepresst wurde. Kann aber auch nicht sagen, wie der TÜV bei einer Prüfung reagieren würde. Aus meiner logischen Sicht kann es schon sein, dass sie bemängeln, dass nur ein Scheinwerfer die Genehmigung hat.
War heute beim TÜV. Es wurde nichts bemängelt. Ich hab ihn zwar nicht extra darauf hingewiesen, aber er konnte ja die Verkabelung sehen,genauso wie den oil catcher.
Nebenbei: 142 Euronen für 20 Minuten Arbeit ist schon eine Hausnummer.
Um hier noch mal jeden auf Stand zu bringen! Die 11835 ist die Zulassung für Scheinwerfer für Linksverkehr. Die 11834 ist die Zulassung für Scheinwerfer für Rechtsverkehr, also für Deutschland. Die schwarzen Gehäuse mit der Prägung können ja schon bei beide "Scheinwerferarten" identisch sein, deshalb die Doppelprägung. Zählen tut aber ausschließlich der Aufkleber auf den Scheinwerfer und da steht bei fast jedem hier wohl die 11834 drauf. Philips hat das ja auch so bestätigt und erklärte hier liege ein Fehler in der AGB vor, welcher bis Ende Februar korrigiert werden sollte. Jetzt, Mitte April, ist noch nichts korrigiert nach meinen Wissen, oder hat hier jemand schon anderen Informationen von Philips bekommen?
LG
Also ich würde schon sagen, es zählt die Prägung und nicht der Aufkleber vom Autobauer. Die Prägung kommt nämlich vom OEM und dafür gibt es die Zulassung.
Warum sollte es auch unterschiedliche scheinwerfer geben. Vlt werden die teilenr mäßig anders geführt aber ich gehe davon aus das links und Rechtsverkehr beides identische scheinwerfer sind
Scheinwerfer strahlen asymmetrisch. D.h. der linke strahlt anders wie der rechte. Der rechte strahlt nämlich den rechten Straßenrand viel weiter aus als der linke. Im Linksverkehr dürfte das dann genau andersherum sein. Somit gehe ich schon davon aus, dass die Scheinwerfer nicht baugleich sind.
glaubst du wirklich heutzutage werden da andere scheinwerfer verbaut? Glaub ich nicht, entweder läuft das über Software, oder du kriegst einen Aufkleber den du aufkleben musst.
Aber kannst Recht haben, bei Halogen wirds kaum funktionieren mit Software.
Ich glaube aber solange man beide Nummern hat ist alles okay, selbst wenn es nur auf einem scheinwerfer wäre. Sonst hätten die das schon längst zurückgezogen.
glaubst du wirklich heutzutage werden da andere scheinwerfer verbaut? Glaub ich nicht, entweder läuft das über Software, oder du kriegst einen Aufkleber den du aufkleben musst.
Aber kannst Recht haben, bei Halogen wirds kaum funktionieren mit Software.
Ich glaube aber solange man beide Nummern hat ist alles okay, selbst wenn es nur auf einem scheinwerfer wäre. Sonst hätten die das schon längst zurückgezogen.
Aufkleber? Der war gut. Hab ich zuletzt in den 70ern gesehen.