Wertminderung nach behobenen Unfallschaden

  • Liebe Community,


    ich habe mal eine Frage der groben Einschätzung (für Details fehlen Daten).


    Ich habe mir vor 2 Wochen einen Astra ST 999ccm EZ 2017, 62Tkm gebraucht gekauft. Der gewerbliche Verkäufer hat mich allerdings nicht,wie in Österreich verpflichtend, darauf aufmerksam gemacht, dass der Wagen einen Vorschaden durch Unfall hatte. Ich hatte nun Kontakt mit der Vorbesitzerin aufgenommen, die mir von einem Schaden erzählt hatte. Es dürfte hinten ein Parkschaden durch rückwärts gegen einen Beton-Poller Fahren entstanden sein. Da es ein Leasingfahrzeug war, war der Parkschaden scheinbar als Totallschaden klassifiziert worden.


    Ich hätte den Schaden auch nicht entdeckt/ habe keine Spuren davon gefunden, scheint also fachmännisch und gut repariert worden zu sein. Nun meine Fragen: hätte ich von dem Unfall gewusst, hätte ich wahrscheinlich versucht bei der Preisverhandlung eine Wertminderung einzupreisen. Nur wieviel ist das bei einem 5-6 Jahre alten Auto wenn der Schaden fachmännisch behoben wurde. Zumal ich ja nicht genau weiß, wie groß der Schaden war (nur dass es für die Versicherung wohl ein Totalschaden bei einem Leasingfahrzeug war). Ist ein Vorschaden noch wertmäßig relevant?


    Danke


    R.

  • Zwecks der Rechtslage: ich entnehme diesem Urteil schon die Aufklärungspflicht des Verkäufers, selbst wenn Du nicht nachgefragt haben solltest. Ich würde für mich entnehmen: hat der Verkäufer den Wagen als unfallfrei verkauft und ist es nicht, so handelt es sich um arglistige Täuschung und Du kannst die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Das kann dann halt einen langen Weg aufnehmen, dass der Verkäufer davon nichts wusste und bla bla bla, aber aktuell bist Du der Beschädigte

    Bei dem Leasingvertrag den ich seinerzeit hatte, wurde per Klausel klar definiert, dass wenn ein Gutachter eine Wertminderung nach einem Unfall feststellt, diese der Leasinggesellschaft als Kompensationsbetrag für die Wertminderung entrichtet werden muss. Das hätte dann die Versicherung übernommen. aber es müsste also auch in deinem Fall ein Dokument irgendwo herumliegen in dem ziemlich genau festgehalten wird, ob und welche Wertminderung mit dem Unfall zusammenhängt.

    Astra K ST, BJ 2017, MJ 2018. 1,4 TURBO 150 PS Automatik. Ausstattung Dynamic mit Intellilux, Intellilink 900, AGR Fahrersitz, Einparkpilot, Winterpaket,

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    Du hast doch einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Wo wurde denn bei dem Punkt unfallfrei oder Schäden der Haken gesetzt?

    Opel Astra K Sports Tourer+ 1.6 Direct Injection Turbo 147 kW (200 PS), EZ 12/2017, INNOVATION, Schnee-Weiß, IntelliLux LED® Matrix Licht, LED-Rückleuchten, Navi 900 IntelliLink, Solar Protect®-Wärmeschutzverglasung (stark getönt, im Fond), Außenspiegel in Onyx Schwarz, Leichtmetallräder 7J x 16 mit Reifen 205/55 R 16, beheizbares Lederlenkrad, Sitzheizung (Fahrer und Beifahrer), Sicherheitsnetz für Gepäckraum, Anhängerzugvorrichtung (abnehmbar), FlexOrganizer®-Ausstattung, ...
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    Du hast doch einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Wo wurde denn bei dem Punkt unfallfrei oder Schäden der Haken gesetzt?

    Mein Kaufvertrag war in Form von einer "verbindlichen Bestellung" mit im Internet auffindbaren Standard-AGBs und Datenschutz als Anlage dazu. hab dies mit einem Rechtsanwalt konsultiert und der meinte es sei nicht unüblich und es passt alles. Einen Umfangreichen Vertrag von x Seiten gab es nicht und auch wozu - ich wusste im Voraus über meine Rechte und die Pflichten der Gegenpartei, die sich aus den Gesetzen ergeben und durch die AGBs oder den Vertragswortlaut nicht ausgeschlossen wurden. Kürzer ist manchmal also nicht schlecht :)

    In dieser "Bestellung" per se wurde als Freitext etwas über einen Unfall beschrieben.
    "Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Frontalschaden behoben. KFZ ist fahrbereit".

    Genaueres nicht. Aber ich habe von dem Unfall im Voraus gewusst, denn ich habe nachgefragt. Es wurde mir auch die Rechnung dazu gezeigt und ich habe mir die Geschichte des Fahrzeugs laut VIN generieren lassen und so die Ausstattung und Reparaturen / Inspektionen mit dem Angebot verglichen. Hat alles gepasst.

    Hätte ich davon nichts gewusst und erst im Nachhinein von einem Unfall erfahren, so hätte ich mit den Beweisen des Unfalls den Verkäufer konfrontiert - um mal zu sehen, wie er sich verhält. und dann davon abhängig einen Rechtsanwalt konsultiert.

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