Das mit den "auf der Kupplung stehen" ist völliger Quatsch.
Motorschaden 3-Zylindermotor 1.2 mit 131 PS
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Der Lagersatz (Affiliate-Link) scheint sogar identisch zu sein
Hier würde ich vertrauensvoll einen erfahrenen Motorinstandsetzer um Rat fragen und um ein Angebot bitten, sollten im voraus die Kulanzen abgelehnt werden. Der Instandsetzer hat unter Umständen auch Übermaßlagerschalen und weitere Möglichkeiten.
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Ich wünsche Dir angemessenen Erfolg.
Erst wenn Du zusammen mit einem Sachverständigen das hier nachweist
Danke.
Du weißt schon, dass die Informationspflicht für die sachgemäße Fahrzeugwartung bei Dir liegt?
Das steht wo?
Bla bla bla.
Offenbar weißt du mehr über meine Zukunft als ich. Nach meinen Erfahrungen mit den umliegenden UFOH, ist es noch wahrscheinlicher, dass das der Letzte war.
Dafür gehört dem MA der Opel-Bank fristlos gekündigt.
Begründung: Üble Nachrede, die im übrigen auch noch falsch ist.
Mit der Kündigung magst du Recht haben.
Was die Motoren angeht liegt er offenbar nicht so falsch.
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du hast diese "aussage" deiner opel-bank nicht rein zufällig schriftlich,oder?
Nein, das war telefonisch.
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ZitatZitat von WolfgangN-63 Du weißt schon, dass die Informationspflicht für die sachgemäße Fahrzeugwartung bei Dir liegt?
Das steht wo?
darüber brauchen wir doch wohl nicht diskutieren,oder? unwissenheit schützt nicht vor "strafe". wenn die wartungsintervallanzeige defekt sein sollte,kuckt man in die bedienungsanleitung und auf den hinteren seiten ... oh wunder ... stehts gedruckt,wann die karre zum ölwechsel etc. muß. so. das dazu.
und so ne aussage von ner bank ... naja ... kann man glauben. muß man aber nicht.
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darüber brauchen wir doch wohl nicht diskutieren,oder? unwissenheit schützt nicht vor "strafe". wenn die wartungsintervallanzeige defekt sein sollte,kuckt man in die bedienungsanleitung und auf den hinteren seiten ... oh wunder ... stehts gedruckt,wann die karre zum ölwechsel etc. muß. so. das dazu.
Das wird das Gericht klären! Wenn es eine Wartungsintervallanzeige gibt, dann muss man sich auch darauf verlassen können. Das war ein Neuwagen!
Davon abgesehen, ein Ölwechsel hätte den Schaden nicht verhindert. -
Das wird das Gericht klären! Wenn es eine Wartungsintervallanzeige gibt, dann muss man sich auch darauf verlassen können. Das war ein Neuwagen!
Davon abgesehen, ein Ölwechsel hätte den Schaden nicht verhindert.ganz deiner meinung. aber wenn du eine defekte serviceintervallanzeige beim kauf oder in der garantiezeit bemerkt hast,hättest du die im rahmen der garantie/gewährleistung reparieren lassen müssen/können.das entbindet dich aber nicht von deinen sorgfaltspflichten,dich aus anderen quellen über deine serviceintervalle zu informieren.
ich bin auch der meinung,den prozess hättest du dir sparen können. es waren deine versäumnisse,das ein service fehlt. und da gibt es auch nichts zu diskutieren. gericht hin oder her. selber schuld.
nicht missverstehen ... das ist meine meinung. ist nicht böse gemeint.
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ganz deiner meinung. aber wenn du eine defekte serviceintervallanzeige beim kauf oder in der garantiezeit bemerkt hast,hättest du die im rahmen der garantie/gewährleistung reparieren lassen müssen/können.das entbindet dich aber nicht von deinen sorgfaltspflichten,dich aus anderen quellen über deine serviceintervalle zu informieren.
ich bin auch der meinung,den prozess hättest du dir sparen können. es waren deine versäumnisse,das ein service fehlt. und da gibt es auch nichts zu diskutieren. gericht hin oder her. selber schuld.
nicht missverstehen ... das ist meine meinung. ist nicht böse gemeint.
Man muss ja erst mal bemerken, dass was nicht funktioniert, dann kann man es auch erst reklamieren/reparieren.
Es gibt auch Gerichtsurteile, welche die Hersteller nicht so einfach aus der Haftung entlassen, wenn ein Service nicht gemacht ist und der Service den Schaden nicht verhindert hätte.
In der Bedienungsanleitung steht folgendes drin: "Im Fahrerinfodisplay wird eine Meldung angezeigt, wenn eine Fahrzeugwartung erforderlich ist..." und "Das Motoröllebensdauer-System meldet, wann Motoröl und Filter gewechselt werden müssen. Abhängig von Fahrbedingungen kann das Intervall...stark schwanken."
Da steht nicht, dass man sich auf das System nicht verlassen kann und selber haftet, wenn das System nichts anzeigt. Ich habe demnach nicht fahrlässig ausgelassen und sehe dem also gelassen entgegen. Und bei einem Schaden von 13 TEUR spare ich mir bzw. Opel sicher nicht den Prozess. Davon abgesehen hätte ich keine Grund gehabt, den Service einzusparen, denn der war in der Leasingrate enthalten. -
nungut ... dann wünsche ich dir alles gute bei deinem prozess. ich hoffe,daß das gericht zu deinen gunsten entscheidet. vorstellen kann ich es mir aber nicht.
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Europäische Serviceintervalle
Die Wartung Ihres Fahrzeugs (außer
CNG-Fahrzeuge (Erdgasfahrzeuge))
ist alle 30.000 km oder nach einem
Jahr fällig, je nachdem, was zuerst
eintritt, und sofern die Serviceanzeige
nichts anderes anzeigt.Daraus ergibt sich für mich, daß die Serviceanzeige nur einen vorzeitigen Service, nicht jedoch eine Verlängerung des Wartungsintervalls auslösen kann. Also spätestens nach einem Jahr (Zeit) oder bei erreichen der 30tkm (wenn dies vor dem erreichen der Jahresmarke eintritt) oder unabhänig der Zeit/Laufleistung wenn das Fahrprofil dies nötig macht und durch die Servicemeldung anzeigt. Also kann auch nach 17tkm und 8 Monaten ein Service fällig sein, wenn das durch die Meldung angezeigt wird, nicht aber bei 35tkm oder 13 Monaten.
Das deine Werkstatt/Händler dich nicht über den notwendigen Service informiert hat, ist blöd. Ich werde jährlich angeschrieben und angerufen, obwohl ich (seit ich sicher weiß daß ich keine Kulanz mehr bekomme) selbst schraube.
Ein anderer Punkt ist natürlich die Frage, ob ein Service den Schaden verhindert hätte oder nicht. Ein unabhäniger Gutachter muß das prüfen und bescheinigen. Dann kommt als nächstes die Frage ob der Schaden innerhalb der Garantiezeit bzw gesetzlichen Gewährleistung liegt und Opel haften muß. Kulanz ist nicht einklagbar und eine freiwillige Leistung. Aus diesem Grund kann Opel/PSA die Kulanz nach eigenen Regeln und Nasenfaktor gewähren oder eben nicht. Kulanz setzt bei nahezu allen Herstellern eine Wartungstreue bei einem Vertragspartner vorraus, der Besuch einer freien Werkstatt ist also ein KO-Kriterium für Kulanz (selbst erlebt, da mein verkaufender Händler die vereinbarte Wartung in einer freien Werkstatt gemacht hat).